Immer mehr Menschen nutzen im eigenen Garten einen Pool. Die dafür benötigten Wassermengen aus der öffentlichen Wasserversorgung sind nicht unerheblich. Außerdem müssen für die Wasserbehandlung Chemikalien eingesetzt werden, so dass der Beckeninhalt als Abwasser zu entsorgen ist.
Private Schwimmbäder bis zu einem Beckeninhalt von maximal 100 m³ sind, unabhängig von der Ausführung, nach dem bayerischen Baurecht genehmigungsfrei – jedoch nur soweit keine anderen rechtlichen Vorgaben dies einschränken.
Infos zu den Voraussetzungen für eine problemfreie Pool-Nutzung sowie Hinweise zum Betrieb eines Schwimmbeckens hat das Bayer. Landesamt für Umwelt in einem Infoblatt zusammengefasst.
Das Infoblatt „Pool“ für private Schwimmbäder bis 100m³ haben wir auf unserer Internetseite www.palling.de > Aktuelles aus dem Rathaus sowie in der Palling-App zur Verfügung gestellt.