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Palling
Ausgabe 6/2026
Aus dem Gemeinderat
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Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde informiert

Heute, liebe Gemeindebürger, heute möchte ich Sie informieren zum Thema „Der Weg zum Schwerbehindertenausweis“

Dieses Dokument ermöglicht Leistungen und Nachteilsausgleich

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser ermöglicht zahlreiche Nachteilsausgleiche, beispielsweise im Berufsleben, im Steuerrecht oder im öffentlichen Nahverkehr.

Menschen mit einer Schwerbehinderung genießen besonderen Schutz und haben Anspruch auf bestimmte Leistungen, etwa Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.

Damit sollen Nachteile ausgeglichen werden, die durch die Behinderung entstanden sind. Mit dem Schwerbehindertenausweis können sich Betroffene gegenüber Arbeitgebern, Behörden und anderen Institutionen ausweisen. Auch freiwillige Ermäßigungen, beispielsweise in Museen, Kinos sind möglich.

Als schwerbehindert gelten Menschen schon ab einen GdB von 50. Jede einzelne Einschränkung wird anhand eines bundesweit verbindlichen Bewertung Systems eingestuft. Liegen mehrere Erkrankungen vor, werden diese nicht zusammengezählt, sondern in ihrer Gesamtauswirkung auf das tägliche Leben eingeschätzt.

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel beim Versorgungsamt beziehungsweis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt. Die Antragsformulare der Bundesländer sind unterschiedlich. Vordrucke gibt es in den Versorgungsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, im Internet oder bei Ihrem Behindertenbeauftragten Tel. 08629/527.

Für die Bewilligung des Ausweises ist meist keine ärztliche Untersuchung notwendig.

Die Ärztlichen Dienste der zuständigen Behörden werten die vorliegenden Krankenunterlagen und Berichte nach Aktenlage aus.

Es empfiehlt sich, im Antrag alle Informationen zu Beeinträchtigungen und den behandelnden Ärzten anzugeben. Befundberichte und Gutachten von Hausärzten, Fachärzten sowie Krankenhäusern werden beigefügt.

Im Antragsformular können die gewünschten Merkzeichen angegeben werden. G steht für Gebehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, H für hilflos, B für Begleitperson, Bl für blind, Gl für gehörlos, TBl für taubblind und RF für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von dieser Gebühr sind sehr hoch.

In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands sollte zeitnah mitgeteilt werden. Wer mindestens 50 GdB und die Merkzeichen g, aG, H, Bl oder Gl hat, erhält statt eines einfachen grünen einen grün-orangen Ausweis. Dieser ermöglicht die „unentgeltliche Nutzung“ des öffentlichen Nahverkehrs. Dafür muss jährlich eine Wertmarke erworben werden.

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht automatisch zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Dafür benötigt man zusätzlich den blauen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen, der bei dem Merkzeichen AG, Bl oder vergleichbaren schweren Beeinträchtigungen vergeben wird.

Die Gemeinde oder ich als ihr Behindertenbeauftragter helfe Ihnen gerne bei der Antragstellung und - falls nötig - auch bei einem Widerspruch im Falle einer Ablehnung.

Ich hoffe Euch mit meinem Tipp etwas geholfen zu haben, ich verbleibt bis zur nächsten Ausgabe

Euer Behinderten- und Seniorenbeauftragter Manfred Biermaier.

Solltet Ihr Anregungen und Wünsche oder Vorschläge haben oder über spezielle Themen informiert werden wollen haben so lasst es mich wissen, schreibt mir unter Email Manfred.Biermaier@t-online.de oder ruft mich an unter 08629/527.