Geltungsbereich
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplan „Tyrlbrunn-Nordwest“ im Verfahren nach § 30 BauGB;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beauftragung Planung
Der Gemeinderat Palling hat in seiner Sitzung vom 17.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tyrlbrunn-Nordwest“ für den Bereich der Fl.-Nrn. 2059T, 2212T, 2224, 2224/1T, 2224/2T, 2227T, 2241T, 2315T, 2319T, 2336, 2336/1, 2336/2T, 2336/3T, 2390T, 2390/1 und 2423T Gemarkung Freutsmoos im Verfahren nach § 30 BauGB beschlossen.
Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wurde an das Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf erteilt.
Die Gemeinde Palling hat nach § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Gemeinde wurde ein Neubauwunsch für die Fl.-Nr. 2336 Gemarkung Freutsmoos herangetragen. Aus Sicht der Gemeinde ist die Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklung im nachfolgenden geplanten Geltungsbereich des Aufstellungsbereiches zum Bebauungsplan „Tyrlbrunn-Nordwest“ über das Grundstück der Fl.-Nr. 2336 Gemarkung Freutsmoos hinaus dringend gegeben. So soll für den geplanten Aufstellungsbereich Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen definiert und festgesetzt werden. Weiter sollen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für den ländlich geprägten Ortsteil Tyrlbrunn berücksichtigt werden.
Aufgrund zum Teil leerstehender Gebäude und noch unbebauter Grundstücke ist hier eine Überplanung des geplanten Aufstellungsbereiches erforderlich.
Vor der Planerstellung werden nun alle Eigentümer, die ein Grundstück im Aufstellungsbereich haben, durch die Gemeinde angeschrieben, um ihrerseits zu der Aufstellung Stellung zu nehmen, aber auch für ihr eigenes Grundstück Änderungswünsche einzureichen. Hiervon abgetrennt, wird auch den Eigentümern der außerhalb vom Aufstellungsbereich liegenden Grundstücke in Tyrlbrunn die Gelegenheit gegeben, sich zur grundsätzlichen Aufstellung des Bebauungsplanes „Tyrlbrunn-Nordwest“ zu äußern.
Der Geltungsbereich ergibt sich nachfolgendem Lageplan: