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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 1/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 01/23


Nr. 01/23

Vollzug der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Gemeindeordnung (GO)

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See

(Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.426.700 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  98.000 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf  —  2.031.100 €

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2021 auf 10.851 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 187,18 € festgesetzt.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

I.)

Die Haushaltssatzung wurde gemäß Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt Traunstein als Rechts-aufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Bescheid vom 06.12.2022, Az. 2.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

II.)

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Zimmer Nr. 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Waging a. See, den 13.12.2022

VG WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender