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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 1/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 04/23

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan


Nr. 04/23

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kammering - Ost“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, des Marktes Waging a. See

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses

und der öffentlichen Auslegung

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kammering - Ost“ beschlossen. Betreffend die Flurnummern 384/0 (Teilfläche) und 384/2 der Gemarkung Gaden, (Kastanienallee 12).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Planungsziel ist es, mit der Drehung der Firstrichtung zusammen mit der Änderung von Lage und Ausrichtung der Baugrenzen das Wohngebäude weiter im Norden zu platzieren und nach Süden auszurichten. Dadurch kann ein größerer Teil des bestehenden Gartens freigehalten und eine übermäßige Verschattung durch die im südlichen Grundstücksteil vorhandenen Bäume vermieden werden. Der Erhalt dieses Baumbestandes kann dadurch gesichert und gleichzeitig die aktive sowie passive Nutzung der Sonnenenergie wesentlich verbessert werden.

Die Aufhebung der Begrenzung auf nur ein Vollgeschoß ermöglicht eine dem heutigen und zukünftigen Bedarf einer Familie angemessene Größe des Wohnraums. Auch mit der Anpassung der Grund- und Geschoßflächenzahl kann diesem Ziel entsprochen werden, ohne die Grundsätze einer lockeren Bebauung und Wahrung des parkartigen Charakters des Grundstücks aufgeben zu müssen.

Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 23.11.2022 kann

ab dem 30.01.2023 bis einschließlich 01.03.2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Marktgemeinde Waging a. See einsehbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 19.12.2022

MARKT WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister