Nr. 06/23
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
5. Änderung des Bebauungsplanes Taching „Almfeld“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, der Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
und der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Taching a. See hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Taching „Almfeld“ beschlossen. Betreffend die Flurnummern 9/1, 9/5 und 9/7 der Gemarkung Taching a. See, (Almfeldstraße 18, Am Lehmberg 1 und 2).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:
Der Änderungsbereich bleibt unverändert als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Wie bisher gilt die offene Bauweise. Um eine möglichst flexible Ausnutzung der Grundstücksgrenze zu ermöglichen, sieht der Änderungsplan deutlich großzügigere und teilweise grundstücksübergreifende Baugrenzen vor.
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend des Baubestandes und der angestrebten Nachverdichtung durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt. Dadurch soll ein entsprechender Spielraum für künftige bauliche Erweiterungen bzw. für die Schaffung einer weiteren Wohneinheit gewährt werden.
Die zulässige Höhenentwicklung der Hauptgebäude wird im Änderungsbereich einheitlich mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze und mit einer max. Wandhöhe von 7,20 m bezogen auf den fertigen Erdgeschossfußboden festgelegt. Da die bisherige Wandhöhe mit 6,50 m bezogen auf das Gelände festgesetzt war, ergibt sich hierdurch ein etwas größerer Gestaltungsspielraum, so dass eine bessere Ausnutzung des Dachgeschosses ermöglicht wird. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird weitgehend auf den Baubestand abgestimmt und als Maximalhöhe in Metern über NN festgesetzt.
Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 29.11.2022 kann
ab dem 30.01.2023 bis einschließlich 01.03.2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Gemeinde Taching a. See einsehbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 19.12.2022
GEMEINDE TACHING A.SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin