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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 1/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 08/23


Nr. 08/23

Vollzug des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG),

des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

und der Gemeindeordnung (GO);

Haushaltssatzung

des Schulverbands Otting-Wonneberg,

Landkreis Traunstein

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  346.500 Euro

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  68.100 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 276.300 Euro festgesetzt (Umlagesoll).

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage) wird auf 65.100 festgesetzt (Umlagesoll).

c) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 herangezogen (Bemessungsgrundlage).

d) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2022 von insgesamt 116 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler

im Verwaltungshaushalt

2.381,90 Euro

im Vermögenshaushalt

561,21 Euro

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

I.)

Die Haushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 07.12.2022, Az. 2.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

II.)

Die Haushaltssatzung des Schulverbands Otting-Wonneberg für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer Nr. 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Waging a. See, den 14.12.2022

SCHULVERBAND OTTING-WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, Verbandsvorsitzender