Nr. 08/23
Vollzug des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG),
des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
und der Gemeindeordnung (GO);
Haushaltssatzung
des Schulverbands Otting-Wonneberg,
Landkreis Traunstein
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 346.500 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 68.100 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 276.300 Euro festgesetzt (Umlagesoll).
b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage) wird auf 65.100 festgesetzt (Umlagesoll).
c) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 herangezogen (Bemessungsgrundlage).
d) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2022 von insgesamt 116 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler
| im Verwaltungshaushalt | 2.381,90 Euro |
| im Vermögenshaushalt | 561,21 Euro |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
I.)
Die Haushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 07.12.2022, Az. 2.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
II.)
Die Haushaltssatzung des Schulverbands Otting-Wonneberg für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer Nr. 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Waging a. See, den 14.12.2022
SCHULVERBAND OTTING-WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, Verbandsvorsitzender