Nr. 05/24
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Haushaltssatzung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Taching a. See
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Taching a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt |
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.458.000 € und |
| im Vermögenshaushalt |
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.219.700 € ab. |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 380 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 330 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
I.)
Die Haushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 19.12.2023, Az.: 3.20-941-230005, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
II.)
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Taching a. See für das Jahr 2024 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Waging a. See, den 21.12.2023
GEMEINDE TACHING A.SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin