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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 25/23


Nr. 25/23

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Marktes Waging a. See

Nachtragshaushaltssatzung

Nachtragshaushaltssatzung

des Marktes Waging a. See

(Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Waging a. See folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

a)

b)

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

I.)

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 22.09.2023, Az. 3.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde nicht geändert.

II.)

Die Nachtragshaushaltssatzung der Marktgemeinde Waging a. See für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Waging a. See, den 09.10.2023

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister