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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 26/23


Nr. 26/23

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerleiten II“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses

und der öffentlichen Auslegung

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerleiten II“ beschlossen. Betreffend die Flurnummern 544/13, 544/12 und 545 der Gemarkung Gaden, (Parzelle 2, 3 und 4).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:

Die geplante Änderung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des Wohnraumes im Bestand, insbesondere durch Aufstockung der bestehenden Garagengebäude, ermöglichen. Hierzu sind die Baufenster neu anzuordnen und die GRZ / GFZ zu erhöhen. Es wird eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich angestrebt.

Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 16.03.2023 kann

ab dem 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock - auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Gemeinde Waging a. See einsehbar.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 27.09.2023

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister