Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der
Ottinger Straße II“ mit integriertem Grünordnungsplan — Nr. 31/24
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Nr. 31/24
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“ mit integriertem Grünordnungsplan
über den Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 09.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dieser Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.10.2024 maßgebend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nördlich der Ottinger Straße und östlich des Einzelhandelsgeschäftes REWE.
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.:
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Getränkemarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 600 m² geschaffen werden. In diesem Zuge soll eine zusätzliche Einfahrt entstehen.
Die vom Bauausschuss beschlossene Änderung ergibt sich aus dem Planentwurf des Bautechnischen Büro Kleißl GmbH, aus Waging a. See vom 08.10.2024. Der Bebauungsplanentwurf kann zusammen mit dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 08.10.2024 in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Waging a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.vgwaging.de unter der Rubrik Bauen/Wirtschaften; Bauleitplanung des Marktes Waging a. See veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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