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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 11/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 28/23


Nr. 28/23

Vollzug der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Gemeindeordnung (GO);

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft

für das Jahr 2024

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.885.700 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

404.500 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 2.185.900 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2022 auf 10.867 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 201,15 € festgesetzt.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

I.)

Die Haushaltssatzung wurde gemäß Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt Traunstein als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Bescheid vom 27.10.2023, Az. 3.20-941-230005 festgestellt hat, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

II.)

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See für das Jahr 2024 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Zimmer Nr. 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Waging a. See, den 13.11.2023

VG WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender