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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 11/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 29/23


Nr. 29/23

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wonneberg

Nachtragshaushaltssatzung

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Wonneberg

(Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 0 Euro um 849.700 Euro erhöht und damit auf 849.700 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

I.)

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 12.10.2023, Az. 3.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde nicht geändert.

II.)

Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wonneberg für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Waging a. See, den 17.10.2023

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister