Nr. 29/23
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wonneberg
Nachtragshaushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Wonneberg
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| erhöht um € | ver- mindert um € | gegen- über bisher € | auf nun- mehr € ver- ändert |
| a) | im Verwaltungs- haushalt |
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| die Einnahmen | 56.300 | 150.000 | 2.848.100 | 2.754.400 |
| die Ausgaben | 158.200 | 251.900 | 2.848.100 | 2.754.400 |
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| b) | im Vermögen- haushalt |
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| die Einnahmen | 975.100 | 1.062.600 | 2.518.400 | 2.430.900 |
| die Ausgaben | 255.000 | 342.500 | 2.518.400 | 2.430.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 0 Euro um 849.700 Euro erhöht und damit auf 849.700 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
I.)
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 12.10.2023, Az. 3.22-941-220007 festgestellt hat, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde nicht geändert.
II.)
Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wonneberg für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Waging a. See, den 17.10.2023
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister