Markt Waging a. See
Vollzug der Gemeindeordnung (GO), des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes
(KAG) des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Gewerbesteuergesetztes (GewStG)
Erlass einer Hebesatzsatzung — Nr. 35/24
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung 2024 für den Markt Waging a. See — Nr. 36/24
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ — Nr. 37 /24
Nr. 35 /24
Vollzug der Gemeindeordnung (GO), des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Gewerbesteuergesetztes (GewStG)
Erlass einer Hebesatzsatzung
Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Waging a. See
(Hebesatzsatzung)
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erlässt der Markt Waging a. See folgende Satzung:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 350 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 350 v. H.
3. Gewerbesteuer 350 v.H.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Nr.36/24
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Marktes Waging a. See
Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Waging a. See
(Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Waging a. See folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
I.)
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche mit Schreiben vom 18.10.2024, Az. K.20-240004 festgestellt hat, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde nicht geändert.
II.)
Die Nachtragshaushaltssatzung der Marktgemeinde Waging a. See für das Jahr 2024 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Nr. 37/24
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung des Bebauungsplanes „Anger Nord“
Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Der Geltungsbereich befindet sich am Anger und grenzt im Norden an den Höllenbach sowie im Osten an den Kurpark an.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.11.2024.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes “Anger Nord“ soll auf den Baufenstern C und D lediglich eine größere Wandhöhe der Bebauung zugelassen werden, um eine bessere Nutzung der Dachgeschosse zu ermöglichen.
Damit verbunden ist auch eine geänderte Geländemodellierung, d.h., die Höhenlage der Geländeoberfläche wird sich gegenüber den festgesetzten Höhenkoten geringfügig nach oben verändern.
Alle anderen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Satzung vom 05.07.2023 bleiben unverändert gültig.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2024 sowie das hydraulische Gutachten (Sturzflutrisikobetrachtung) vom 09.10.2024 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite
https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender