Inhaltsübersicht:
Gemeinde Taching a. See
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges
Nr. 178 „Stockhammerweg“ — Nr. 52/25
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025
für die Gemeinde Taching a. See — Nr. 53/25
Nr. 52/25
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 178 „Stockhammerweg“
Verfügung und Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Straßen
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung (Art. 8 BayStrWG)
1. Straßenbeschreibung
| Straße: | Stockhammerweg |
| Gemeinde: | Taching a.See |
| Landkreis: | Traunstein |
| Flurnummern: | 313, Gemarkung Tengling, frühere Fl.Nr. 317, die zwischenzeitlich gelöscht wurde |
| Anfangspunkt: | Einmündung in die Seestraße, bei Widmung noch die Tettenhausenerstraße |
| Endpunkt: | Einmündung in den Egartweg, bei Widmung noch die Eggartstraße |
| Länge: | 0,200 km |
| Baulastträger: | Die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nr. 313 bzw. der früheren Fl.Nr. 317, Gemarkung Tengling |
2. Lage
Die genaue Lage ergibt sich aus den nachfolgenden Lageplänen:
3. Verfügung
Der unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird eingezogen.
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 02.03.2026
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung:
Beschluss des Gemeinderat Taching a.See vom 23.10.2025
Die Verfügung nach Nr. 3 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging am See, 2. Stock, Zi.Nr. 2.03 in der Zeit vom 24.11.2025 bis 02.01.2026 eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München
Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Waging a. See, den 13.11.2025
GEMEINDE TACHING A. SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
Nr. 53/25
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 für die Gemeinde Taching a. See
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Taching a. See
(Landkreis Traunstein) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Taching a. See folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
I.)
Diese Nachtragshaushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt, welchem mit Schreiben vom 28.10.2025, Az. 20-940-240009 festgestellt hat, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde nicht geändert.
II.)
Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Taching a. See für das Jahr 2025 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Waging a.See, den 29.10.2025
GEMEINDE TACHING A.SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender