Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt der MARKT WAGING A. SEE folgende
Satzung
Zur Aufhebung der Satzung für
die öffentliche Fäkalschlammentsorgung
des MARKTES WAGING A.SEE
Aufhebung der Fäkalschlammentsorgungssatzung
Die Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) des Marktes Waging a. See vom 23.10.1997 wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Waging a. See, den 06.12.2023
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister