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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 12/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 33/23


Nr. 33/23

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);

Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages

Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Taching a. See folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung

für die Erhebung des Kurbeitrages

§ 1

Änderung

Die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages vom 25.10.2021 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2)

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag

1.

in der Zeit vom 01.10. bis 31.05. eines jeden Jahres (Nebensaison)

-

für Kinder und Jugendliche

ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

bis zum vollendeten 16. Lebensjahr  —  0,50 €

-

für Personen

ab dem vollendeten 16. Lebensjahr  —  0,75 €

2.

in der Zeit vom 01.06. bis 30.09. eines jeden Jahres (Hauptsaison)

-

für Kinder und Jugendliche

ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

bis zum vollendeten 16. Lebensjahr  —  0,80 €

-

für Personen

ab dem vollendeten 16. Lebensjahr  —  1,25 €.

3.

Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Waging a. See, den 30.11.2023

GEMEINDE TACHING A.SEE

gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin