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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 12/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 34/23


Nr. 34/23

Vollzug des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG);

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung und zur Fäkalschlammentsorgung

Aufgrund Art. 5, 8 und 9 KAG erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende

Satzung

zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung

(BGS-EWS/FES)

§ 1

Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) vom 12.11.2015 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See vom 04.12.2015 Nr. 62) wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 BGS-EWS/FES erhält folgende neue Fassung:

„§ 10

Einleitungsgebühren

(1)

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des Abwassers berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt

a)

wenn nur Schmutzwasser abgeleitet wird 1,84 € pro Kubikmeter Abwasser,

b)

wenn auch Niederschlagswasser abgeleitet wird 2,00 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Waging a. See, den 17.11.2023

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister