Nr. 34/23
Vollzug des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG);
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung und zur Fäkalschlammentsorgung
Aufgrund Art. 5, 8 und 9 KAG erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende
Satzung
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung
(BGS-EWS/FES)
Änderungen
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) vom 12.11.2015 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See vom 04.12.2015 Nr. 62) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 BGS-EWS/FES erhält folgende neue Fassung:
„§ 10
Einleitungsgebühren
| (1) | Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des Abwassers berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt | |
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| a) | wenn nur Schmutzwasser abgeleitet wird 1,84 € pro Kubikmeter Abwasser, |
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| b) | wenn auch Niederschlagswasser abgeleitet wird 2,00 € pro Kubikmeter Abwasser.“ |
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Waging a. See, den 17.11.2023
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister