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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging

Ab 2025 kommt die neue Grundsteuer. Diese beinhaltet die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode des Flächen-Modells. Der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt ermittelt. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dieser die zu zahlende Grundsteuer. Diese wird ab Januar 2025 dann per Bescheid zugestellt. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Traunstein geschätzten Werten.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich ausschließlich an das zuständige

Finanzamt Traunstein, Herzog-Otto-Straße 6, 83278 Traunstein,

Telefon: 0861/701-740,

E-Mail: poststelle.fa-ts@finanzamt.bayern.de,

bzw. dem Finanzamt welches den Steuerbescheid erlassen hat.

Ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetrag ist beim Finanzamt einzulegen. Die Gemeinde ist an den Messbetrag des Finanzamtes gebunden - auch dann, wenn Einspruch eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert. In Ausnahmefällen konnte das Finanzamt noch nicht alle ganz neuen Eigentümer einarbeiten. Es kann also sein, dass noch an wenige bisherige Eigentümer im Januar Bescheide ergehen. Diese werden aber, sobald die Grundlagen durch das Finanzamt übermittelt wurden, automatisch berichtigt.

Die Hebesätze wurden durch den jeweiligen Gemeinderat der Mitgliedsgemeinden Waging a.See, Taching a.See und Wonneberg beschlossen und einheitlich für die Grundsteuer A und B auf 350 % festgelegt.

Ihre Steuerstelle der VG Waging a.See