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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging

Am 19.03.2019 wurde die Fahrerlaubnis – Verordnung geändert, um der von der EU beschlossene Führerscheinrichtlinie zu entsprechen. Künftig müssen bestehende Papier- und unbefristete Kartenführerscheine umgetauscht werden. Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine liegt bei 15 Jahren.

Für alte Führerscheine gilt folgende Tabelle:

Alte Papierführerscheine (Grau/Rosa)

Hier hängt die Umtauschpflicht vom Geburtsjahr des Inhabers ab.

Geburtsjahr des Inhabers

Tag, bis der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Sofern Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, halten Sie sich an nachfolgende Tabelle:

EU – Kartenführerschein

Hier hängt die Umtauschpflicht vom Ausstellungsjahr ab.

Das Ausstellungsdatum finden Sie unter der Nummer 4a auf der Vorderseite der Karte.

Ausstellungsjahr

Tag, bis der Führerschein umgetauscht werden muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Sie können Ihre Führerscheinumschreibung bei uns im Einwohnermeldeamt der VG Waging a. See oder im Landratsamt Traunstein beantragen.Der fertige neue Führerschein ist dann im Landratsamt Traunstein (Führerscheinstelle, Kotzinger Str. 6, 83278 Traunstein) abzuholen und zu bezahlen.

Notwendige Unterlagen: Antragsformular (im Einwohnermeldeamt oder online erhältlich), aktueller Führerschein, Personalausweis und ein aktuelles biometrisches, ausgedrucktes Passfoto.