Titel Logo
Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Waging

Die Hundesteuer ist eine der ältesten gemeindeeigenen Steuern.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auch auf Hunde, für die Steuerfreiheit besteht. Zum Zweck der Überwachung sieht die Satzung eine Pflicht zur Führung einer Hundesteuermarke vor. Diese muss der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen.

Zur Anmeldung kann die Internetseite der VG Waging genutzt werden, es stehen aber auch Anmeldeformulare im Einwohnermeldeamt oder der Steuerstelle im Rathaus Waging a.See zur Verfügung. Bei Bedarf ist der Versand des Formulars ebenso per Mail möglich.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer per Bescheid erhoben. Hundehalter die ihren Hund noch nicht bei der Gemeinde gemeldet haben, möchten wir hiermit auffordern, dies unverzüglich nachzuholen, da bei einem Verstoß gegen die An- oder Abmeldepflicht sowie Nichtanzeige, die Gemeinde gezwungen wäre, Bußgeldbescheide zu erlassen.

WICHTIG:

Um einen neuen Hundesteuerbescheid im folgenden Kalenderjahr oder die Rückabwicklung von erfolgten Lastschriften zu vermeiden, sollte der steuerpflichtige Hundehalter bei Wegzug, Verkauf oder Verendung im eigenen Interesse seinen Hund möglichst schnell in der Steuerstelle abmelden. Dies ist sowohl per Mail, auf unserer Internetseite, telefonisch unter 08681400532 oder 08681400533, oder per Brief möglich. Eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes ist hier nicht ausreichend.

Wir weisen darauf hin, dass die ausgegebene Hundemarke zurückzugeben ist!

Für nähere Auskünfte stehen unten den o.a. Nummern unsere Mitarbeiter gerne zu Ihrer Verfügung.

FÜR EIN SAUBERES WAGING, TACHING UND WONNEBERG - Appell an alle Hundehalter

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter, leider gehen teilweise noch immer Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen und landwirtschaftlichen Flächen bei der Gemeindeverwaltung ein. Das Gros der Hundebesitzer tut alles für Ihre Lieblinge und verhält sich rücksichtsvoll, indem die "Hinterlassenschaften" ihres Tieres beseitigt werden. Leider gibt es auch viele Hundebesitzer, die sich trotz der Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekots nicht an die rechtliche Regelung halten. Hundekot ist als Abfall anzusehen. Generell sollte es das Ziel eines jeden Hundebesitzers sein, seinen Hund, egal ob groß oder klein, zu einem folgsamen Begleithund auszubilden und sich selber an einige selbstverständliche Verhaltensregeln zu halten. Deshalb richten wir folgende Bitte an Sie:

1.

Lassen Sie Ihren Hund, unter Beachtung der jeweils geltenden Hundeverordnung (einsehbar auf der Webseite der VG Waging), erst dann frei laufen, wenn er sein "Geschäft" außerhalb von Wiesen erledigt hat. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Hund nur unter Kontrolle haben, solange er an der Leine ist.

2.

Besorgen Sie sich Hundekotbeutel, nehmen Sie die "Hinterlassenschaften" ihres Hundes mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel ordnungsgemäß in ihrer Mülltonne oder in den dafür aufgestellten "Hunde-Toiletten". Hundekotbeutel sind kostenlos an den Hundetoiletten zu entnehmen und im Zoofachhandel, sowie auch im Einzelhandel zu einem günstigen Preis erhältlich.

3.

Bitte werfen Sie Ihren Hundekotbeutel nicht in die öffentlichen Abfallkörbe neben Ruhebänken (wegen Geruchsbelästigung) und nicht in die freie Natur. Auch die Entsorgung über die Straßengullys ist verboten.

4.

Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere Bürger und Tiere nicht belästigt.

5.

Lassen Sie Ihren Hund in öffentlichen Anlagen nicht frei umherlaufen.

6.

Bedenken Sie: Es sind nicht alle Bürger deswegen Hundefeinde, nur weil Sie ständiges Bellen, Anspringen und Hundekot nicht mögen.

7.

Sprechen Sie mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich nicht verantwortungsbewusst verhalten.

8.

Ein wahrer Hundefreund wird darauf achten, dass er sich nur einen Hund hält, der in seiner Größe der Wohnungsgröße und der vorhandenen Auslauffläche entspricht.

Wir hoffen, dass wir mit den Hinweisen zu einem verträglichen und verständnisvollen Miteinander beitragen können; bei einigermaßen guten Willen sollte dies eigentlich leicht möglich sein.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus!

Ihre Gemeindeverwaltung