Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden gewählt.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Wer sich für das Ehrenamt eines Schöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 24.03.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben.
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
| • | beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind |
| • | die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen |
| • | im Gemeindegebiet wohnen |
| • | die deutsche Sprache ausreichend beherrschen |
| • | nicht in Vermögensverfall geraten sind |
Die Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit dem vorgesehenen Formular an
Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
Salzburger Str. 1
83329 Waging am See
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See oder unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/