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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 4/2025
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Inhaltsübersicht

Markt Waging a. See

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“ im Verfahren

nach § 13 a BauGB  —  Nr. 18/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich „Bicheln Süd“

gemäß § 35 Abs. 6 BauGB  —  Nr. 19/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet

„An der Ottinger Straße II“  —  Nr. 20/25

Gemeinde Taching a. See

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling – Am Fischl“  —  Nr. 21/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“  —  Nr. 22/25

Gemeinde Wonneberg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg

für den Bereich „Enzersdorf Nord“  —  Nr. 23/25


Nr. 18/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“ im Verfahren nach § 13 a BauGB

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 02.04.2025 die 26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.04.2025

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis auf Vorschriften:

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen Bestimmungen, Normen und Richtlinien liegen in der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Waging a. See, den 09.04.2025

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias, 1. Bürgermeister

______________________________________________________________________________

Nr. 19/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich „Bicheln Süd“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 04.12.2024 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Bicheln Süd“ nach § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.

Im Einzelnen gilt der Lageplan der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 04.12.2024

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 35 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung der Außenbereichssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Außenbereichssatzung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, daher wurde auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Aus dem gleichen Grund wurde deshalb von der Abgabe verfügbarer Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis auf Vorschriften:

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen Bestimmungen, Normen und Richtlinien liegen in der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Waging a. See, den 09.04.2025

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias, 1. Bürgermeister

______________________________________________________________________________

Nr. 20/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 02.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“ in der Fassung vom 01.04.2025 samt Begründung vom 01.04.2025 sowie den Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 19.12.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt

im Norden:

Landwirtschaftliche Flächen, welche sich südlich der

Anwesen Fichtenweg 30 und 32 befinden

im Osten:

Baugeschäft an der Ottinger Straße 2

im Süden:

Gemeindestraße mit der Bezeichnung Ottinger Straße

im Westen:

Einzelhandelsgeschäft REWE (Ottinger Straße 12)

und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 01.04.2025 gefertigt vom Bautechnischen Büro Kleißl, Waging a. See

bzw. der Grünordnungsplan vom 19.12.2024 mit Anpassung der Zufahrt, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher und Hilse PartGmbB maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Getränkemarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 600 m² geschaffen werden. In diesem Zuge soll eine zusätzliche Einfahrt entstehen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See

https://www.vgwaging.de unter der Rubrik

BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Markt Waging a. See

unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Waging a. See-> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Waging a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.04.2025

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister

______________________________________________________________________________

Nr. 21/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling – Am Fischl“

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung

über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Am Fischl“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich des Anwesens Am Fischl 1 und südlich der Seestraße 6.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.03.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Die geplante Änderung dient der Schaffung von Wohnraum und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.03.2025 und die Begründung in der Fassung vom 11.03.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-taching-a-see

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 22.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.04.2025

GEMEINDE TACHING A. SEE

gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin

_____________________________________________________________________________

Nr. 22/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Taching a. See hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 03.04.2025 samt Begründung mit Umweltbericht vom 31.03.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt

im Norden:

Landwirtschaftliche Flächen in Richtung Mönchspoint

im Osten:

Biotopfläche und Staatsstraße 2105 (Obere Dorfstraße in Tengling)

im Süden:

Anwesen Graf-Törring-Straße 21, 23 und 25

im Westen:

Landwirtschaftliche Fläche

und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 03.04.2025 gefertigt vom Architekturbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfes beabsichtigt die Gemeinde Taching a. See im Ortsteil Tengling eine kleinräumige Erweiterung des bestehenden Baugebietes in Richtung Norden. Die unmittelbar am bestehenden Ortsrand gelegene Fläche soll einer geregelten Bebauung mit Wohnhäusern entlang der bestehenden Verkehrsfläche zugeführt werden. Die Erschließung der neuen Parzellen erfolgt über die bestehende Graf-Törring-Straße sowie eine neu zu errichtende kurze Stichstraße. Damit kann dem bestehenden Wohnbaulandbedarf wenigstens zu einem Teil nachgekommen werden und die Ausweisung der geplanten Baugrundstücke ist daher unverzichtbar um die Abwanderung junger Familien zu verhindern.

Der Entwurf der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See

https://www.vgwaging.de unter der Rubrik

BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Gemeinde Taching a. See a. See

unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-taching-a-see

oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Taching a. See-> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Taching a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.04.2025

GEMEINDE TACHING A. SEE

gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin

______________________________________________________________________________

Nr. 23/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich „Enzersdorf Nord“

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wonneberg hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich „Enzersdorf“ in der Fassung vom 25.11.2024 samt Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 25.11.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt

im Norden:

Landwirtschaftliche Flächen und GVStr. St. Leonhard-Steppach

im Osten:

Landwirtschatliche Flächen; Anwesen Enzersdorf 3

im Süden:

Ortsstraße in Enzersdorf; Anwesen Enzersdorf 1, 1a und 2

im Westen:

GVStr. Enzersdorf-Hellmannserg

und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 25.11.2025 gefertigt vom Bautechnischen Büros Michael Frumm-Mayer aus Weibhausen maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Darstellung einer Wohnbaufläche, vorliegend eines allgemeinen Wohngebietes. Ziel der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Ausweisung eines Baugebietes. Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nördlich des Ortsteils Enzersdorf und betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 2220, 2227/2 sowie 2227 der Gemarkung Wonneberg und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 8,4 ha. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Grundlage für die Erstellung eines Baugebietes für Einheimische geschaffenwerden.

Der Entwurf der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See

https://www.vgwaging.de unter der Rubrik

BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Gemeinde Wonneberg

unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-wonneberg

oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Wonneberg-> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wonneberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.04.2025

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister


VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender