Markt Waging a. See
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“ im Verfahren
nach § 13 a BauGB — Nr. 18/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich „Bicheln Süd“
gemäß § 35 Abs. 6 BauGB — Nr. 19/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet
„An der Ottinger Straße II“ — Nr. 20/25
Gemeinde Taching a. See
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling – Am Fischl“ — Nr. 21/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ — Nr. 22/25
Gemeinde Wonneberg
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg
für den Bereich „Enzersdorf Nord“ — Nr. 23/25
Nr. 18/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“ im Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 02.04.2025 die 26. Änderung des Bebauungsplanes „Waging-West“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.04.2025
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis auf Vorschriften:
Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen Bestimmungen, Normen und Richtlinien liegen in der Verwaltungsgemeinschaft aus.
Waging a. See, den 09.04.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias, 1. Bürgermeister
______________________________________________________________________________
Nr. 19/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Bereich „Bicheln Süd“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 04.12.2024 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Bicheln Süd“ nach § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 04.12.2024
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 35 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung der Außenbereichssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Außenbereichssatzung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, daher wurde auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Aus dem gleichen Grund wurde deshalb von der Abgabe verfügbarer Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis auf Vorschriften:
Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen Bestimmungen, Normen und Richtlinien liegen in der Verwaltungsgemeinschaft aus.
Waging a. See, den 09.04.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias, 1. Bürgermeister
______________________________________________________________________________
Nr. 20/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 02.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“ in der Fassung vom 01.04.2025 samt Begründung vom 01.04.2025 sowie den Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 19.12.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt
| im Norden: | Landwirtschaftliche Flächen, welche sich südlich der |
| Anwesen Fichtenweg 30 und 32 befinden | |
| im Osten: | Baugeschäft an der Ottinger Straße 2 |
| im Süden: | Gemeindestraße mit der Bezeichnung Ottinger Straße |
| im Westen: | Einzelhandelsgeschäft REWE (Ottinger Straße 12) |
und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 01.04.2025 gefertigt vom Bautechnischen Büro Kleißl, Waging a. See
bzw. der Grünordnungsplan vom 19.12.2024 mit Anpassung der Zufahrt, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher und Hilse PartGmbB maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Getränkemarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 600 m² geschaffen werden. In diesem Zuge soll eine zusätzliche Einfahrt entstehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Mischgebiet „An der Ottinger Straße II“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See
https://www.vgwaging.de unter der Rubrik
BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Markt Waging a. See
unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see
oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemeindename: Waging a. See-> laufende Bauleitplanverfahren
einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Mensch/Erholung | Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm) Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt Stellungnahme von der Deutschen Bahn AG Stellungnahme der Bayernwerk Netz AG Stellungnahme der VG Waging a. See (Bautechnik) Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Stellungnahme der Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Traunstein Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Tiefbauverwaltung des LRA Traunstein Stellungnahme der Gemeindewerke Waging a. See Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Boden | wassersensible Bereiche Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt Stellungnahme von der Deutschen Bahn AG Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA Traunstein Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG Stellungnahme der Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Tiefbauverwaltung des LRA Traunstein Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Stellungnahme der Gemeindewerke Waging a. See Auswertung des Absinkversuchs |
| Wasser | Hinweiskarte: Oberflächenabfluss und Sturzflut; wassersensibler Bereich Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA Traunstein Stellungnahme der Gemeindewerke Waging a. See Auswertung des Absinkversuchs |
| Fläche | Flächenversiegelung Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA Traunstein Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Tiefbauverwaltung des LRA Traunstein Stellungnahme der Gemeindewerke Waging a. See Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Pflanzen/Tiere | Auswirkung auf geschützte Tiere; Eingriffe in Natur und Landschaft Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG Stellungnahme der Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Klima/Luft | Informationen zu Klimaauswirkungen Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Traunstein Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme der Gemeindewerke Waging a. See |
| Landschaftsbild | Kompensation landschaftlicher Eingriffe: Ortsrandeingrünung Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler, Ensembleschutz Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Waging a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 09.04.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister
______________________________________________________________________________
Nr. 21/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling – Am Fischl“
Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Am Fischl“ beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich des Anwesens Am Fischl 1 und südlich der Seestraße 6.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.03.2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Die geplante Änderung dient der Schaffung von Wohnraum und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.03.2025 und die Begründung in der Fassung vom 11.03.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite
https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-taching-a-see
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 22.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 09.04.2025
GEMEINDE TACHING A. SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
_____________________________________________________________________________
Nr. 22/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“
Der Gemeinderat Taching a. See hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 03.04.2025 samt Begründung mit Umweltbericht vom 31.03.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt
| im Norden: | Landwirtschaftliche Flächen in Richtung Mönchspoint |
| im Osten: | Biotopfläche und Staatsstraße 2105 (Obere Dorfstraße in Tengling) |
| im Süden: | Anwesen Graf-Törring-Straße 21, 23 und 25 |
| im Westen: | Landwirtschaftliche Fläche |
und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 03.04.2025 gefertigt vom Architekturbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfes beabsichtigt die Gemeinde Taching a. See im Ortsteil Tengling eine kleinräumige Erweiterung des bestehenden Baugebietes in Richtung Norden. Die unmittelbar am bestehenden Ortsrand gelegene Fläche soll einer geregelten Bebauung mit Wohnhäusern entlang der bestehenden Verkehrsfläche zugeführt werden. Die Erschließung der neuen Parzellen erfolgt über die bestehende Graf-Törring-Straße sowie eine neu zu errichtende kurze Stichstraße. Damit kann dem bestehenden Wohnbaulandbedarf wenigstens zu einem Teil nachgekommen werden und die Ausweisung der geplanten Baugrundstücke ist daher unverzichtbar um die Abwanderung junger Familien zu verhindern.
Der Entwurf der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
22.04.2025 bis einschließlich 22.05.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See
https://www.vgwaging.de unter der Rubrik
BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Gemeinde Taching a. See a. See
unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-taching-a-see
oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemeindename: Taching a. See-> laufende Bauleitplanverfahren
einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Mensch/Erholung | Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm); Lärm aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen; Stellungnahme von der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA TS; Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Traunstein; Stellungnahme vom Bayernwerk Netz GmbH |
| Boden | wassersensible Bereiche; Biotop Nr. 8042- 1015 : „Feuchtbiotop nördlich von Tengling“; Umweltbericht; Bodengutachten; Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des LRA TS; Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes TS; Stellungnahme von der VG Waging a. See (Bautechnik); Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Wasser | Hinweiskarte: Oberflächenabfluss und Sturzflut; wassersensibler Bereich; Trinkwasserschutzgebiet Nr. 2210804200013; Biotop Nr. 8042-1015 : „Feuchtbiotop nördlich von Tengling“; Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA TS; Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA TS; Stellungnahme von der VG Waging a. See (Bautechnik); Stellungnahme von der Wasserversorgung Achengruppe, Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Fläche | Flächenversiegelung |
| Pflanzen/Tiere | Auswirkung auf geschützte Tiere; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichflächenbedarf; Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des LRA TS, Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein |
| Klima/Luft | Informationen zu Klimaauswirkungen |
| Landschaftsbild | Ortsrandeingrünung; Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA TS |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler, Ensembleschutz; Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Taching a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 09.04.2025
GEMEINDE TACHING A. SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
______________________________________________________________________________
Nr. 23/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich „Enzersdorf Nord“
Der Gemeinderat Wonneberg hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich „Enzersdorf“ in der Fassung vom 25.11.2024 samt Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 25.11.2024 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt
| im Norden: | Landwirtschaftliche Flächen und GVStr. St. Leonhard-Steppach |
| im Osten: | Landwirtschatliche Flächen; Anwesen Enzersdorf 3 |
| im Süden: | Ortsstraße in Enzersdorf; Anwesen Enzersdorf 1, 1a und 2 |
| im Westen: | GVStr. Enzersdorf-Hellmannserg |
und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 25.11.2025 gefertigt vom Bautechnischen Büros Michael Frumm-Mayer aus Weibhausen maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Darstellung einer Wohnbaufläche, vorliegend eines allgemeinen Wohngebietes. Ziel der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Ausweisung eines Baugebietes. Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nördlich des Ortsteils Enzersdorf und betrifft die Grundstücke Fl.Nrn. 2220, 2227/2 sowie 2227 der Gemarkung Wonneberg und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 8,4 ha. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Grundlage für die Erstellung eines Baugebietes für Einheimische geschaffenwerden.
Der Entwurf der 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
23.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See
https://www.vgwaging.de unter der Rubrik
BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Gemeinde Wonneberg
unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-wonneberg
oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemeindename: Wonneberg-> laufende Bauleitplanverfahren
einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
| Mensch/Erholung | Immissionsschutz (Verkehrslärm; Gewerbelärm); Lärm aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen; Stellungnahme von der Deutschen Telekom Technik GmbH Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern Stellungnahme von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Stellungnahme von der Unteren Immissionsschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) Stellungnahme von der Abteilung Verkehrswesen des LRA Traunstein Stellungnahme vom WWA Traunstein Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährung Traunstein |
| Boden | Bodengutachten; Stellungnahme vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme von der Deutschen Telekom Technik GmbH Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) Stellungnahme von der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA TS Stellungnahme vom WWA Traunstein Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährung Traunstein |
| Wasser | Hinweiskarte: Oberflächenabfluss und Sturzflut Stellungnahme von der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz des LRA TS Stellungnahme vom WWA Traunstein Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe |
| Fläche | Flächenversiegelung Stellungnahme vom WWA Traunstein Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährung Traunstein |
| Pflanzen/Tiere | Auswirkung auf geschützte Tiere; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichflächenbedarf Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme von der Deutschen Telekom Technik GmbH Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Ernährung Traunstein |
| Klima/Luft | Informationen zu Klimaauswirkungen Stellungnahme vom WWA Traunstein |
| Landschaftsbild | Ortsrandeingrünung Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Traunstein Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des LRA Traunstein |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler, Ensembleschutz; Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern Stellungnahme von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wonneberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 09.04.2025
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender