Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Haushaltssatzung des Marktes Waging für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltssatzung
des Marktes Waging a. See
Landkreis Traunstein
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Waging a. See folgende Haushaltssatzung:
| § 1 | ||
| (1) | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im | |
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 16.049.200 € | ||
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.241.600 € | ||
| ab. | ||
| § 2 | ||
| (1) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.798.400 € festgesetzt. | |
| (2) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan der Gemeindewerke sind nicht vorgesehen. | |
| (3) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Seniorenheimes sind nicht vorgesehen. | |
| § 3 | ||
| (1) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 700.000 € festgesetzt. | |
| (2) | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Gemeindewerke werden nicht festgesetzt. | |
| (3 | )Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Seniorenheimes werden nicht festgesetzt. | |
| § 4 | ||
| Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und | |
| forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 350 v.H. | ||
| b) | für die Grundstücke (B). — 350 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v.H. | |
| § 5 | ||
| (1) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt. | |
| (2) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke wird auf 1.000.000 € festgesetzt. | |
| (3) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Seniorenheimes wird auf 500.000 € festgesetzt. | |
| § 6 | ||
| Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. | ||
I.)
Diese Haushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.04.2023, Az. 2.22-941-220007, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Markt (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
II.)
Die Haushaltssatzung des Marktes Waging a. See für das Jahr 2023 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging a. See, Zimmer 3.02, währen der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Waging a.See, den 18.04.2023
MARKT WAGING A.SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister