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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 5/2024
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 15/24


Nr. 15/24

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Strandcamping Waging“ für das Gebiet des Strandkurhauses und des Campingplatzes Teilbereich A (Campingplatz)

Markt Waging a. See

Bekanntmachung

über den Einleitungsbeschluss

sowie die Durchführung

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss der Marktgemeinde Waging a. See hat am 24. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Strandcamping Waging“ Teilbereich A (Campingplatz) einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nordöstlich durch den Waginger See begrenzt. Im Süden grenzt der Geltungsbereich bis zur Strandbadallee an. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Höllenbaches.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.:

Ziele und Zwecke der Planung:

Zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Anlagen sowie als Grundlage für die zum erfolgreichen Fortbestand notwendigen baulichen Veränderungen in den kommenden Jahren ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Campingplatzbereich vorgesehen. Damit soll der für die gesamte Region bedeutsame Standort gefestigt und zugleich die touristische Infrastruktur der Marktgemeinde Waging am See gesichert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist in diesem Zusammenhang gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mobilheimen geschaffen werden. Die Anzahl der Stellplätze auf dem Campingplatz soll nicht erhöht werden.

Die vom Bauausschuss beschlossene Aufstellung ergibt sich aus dem Planentwurf des Büros Bauleitplanung Josef Brüderl aus Freilassing vom 15.04.2024. Der Bebauungsplanentwurf kann zusammen mit dem Entwurf der Begründung jeweils in der Fassung vom 15.04.2024 sowie dem Umweltbericht gefertigt von Landschaftsarchitekten PartGmbB Mühlbacher und Hilse aus Traunstein in der Fassung vom 06.03.2024 in der Zeit vom

21.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde Waging a. See den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.vgwaging.de unter der Rubrik Bauen/Wirtschaften; Bauleitplanung des Marktes Waging a. See veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 10.04.2024

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister