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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 5/2024
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 16/24


Nr. 16/24

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerleiten II“, im Verfahren nach § 13a BauGB, des Marktes Waging a. See

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 24.04.2024 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Römerleiten II“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.04.2024.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, Zimmer 2.04, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Hinweis auf Vorschriften:

Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen Bestimmungen, Normen und Richtlinien liegen in der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Waging a. See, den 10.04.2024

MARKT WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister