Inhaltsübersicht:
Markt Waging a. See
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
8. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“
im Verfahren nach § 13 a BauGB — Nr.31 /25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß
§ 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Oberleiten — Nr.32 /25
Gemeinde Taching a. See
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); — Nr. 33 /25
Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 178
„Stockhammerweg“
8. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“ beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Der Geltungsbereich befindet sich nördlich des Feuerwehrhauses in Tettenhausen (Hauptstraße 25) sowie westlich der Straße Am Sandberg.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.05.2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden für das Grundstück Fl.Nr. 341/5 Gemarkung Tettenhausen die Baugrenzen erweitert so dass eine Nachverdichtung in diesem Bereich möglich wird um dadurch zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.05.2025 und die Begründung in der Fassung vom 26.05.2025 sowie das Immissionsschutzgutachten in der Fassung vom 15.05.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite
https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 10.06.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Martin Dandl, 2. Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Oberleiten
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberleiten beschlossen.
Es wurde zudem beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Bahnlinie Traunstein-Waging a. See und östlich der Staatsstraße 2104.
Maßgebend ist der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung jeweils in der Fassung vom 23.05.2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Vorliegend soll Baurecht für Einheimische geschaffen werden. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Oberleiten mit Begründung in der Fassung vom 23.05.2025 sind im Internet auf der Homepage des Marktes Waging a. See unter der Internetseite
https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Markt Waging a. See eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waging a. See, den 10.06.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Martin Dandl, 2. Bürgermeister
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Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen
1. Straßenbezeichnung:
| Bezeichnung der Straße: | Stockhammerweg |
| Flur-Nummer(n): | 313, Gemarkung Tengling, frühere Fl.Nr. 317, die zwischenzeitlich gelöscht wurde |
| Anfangspunkt: | Einmündung in die Seestraße, bei Widmung noch die Tettenhausenerstraße |
| Endpunkt: | Einmündung in den Egartweg, bei Widmung noch die Egartstraße |
| Länge: | 0,200 km |
Im Bereich der Gemeinde Taching am See; Landkreis Traunstein
Die genaue Lage ergibt sich aus den nachfolgenden Lageplänen:
2. Bekanntmachung:
Es wird beabsichtigt, den unter 1. bezeichneten, bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg zum 01.12.2025 vollständig einzuziehen.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nr. 313 bzw. ehemals 317 der Gemarkung Tengling.
4. Sonstiges:
Gründe für die Absicht der Einziehung:
Beschluss des Gemeinderates Taching am See vom 08.05.2025 (TOP 3)
Die Bekanntmachung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburgerstraße 1, 83329 Waging am See, 2. Stock, Zi. Nr. 2.04 in der Zeit vom 23.06.2025 bis 23.09.2025 eingesehen werden.
Dieses Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG angekündigt. Dadurch soll allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb von drei Monaten etwaige Rechte geltend zu machen und Einwendungen vorzubringen.
Waging a. See, den 10.06.2025
GEMEINDE TACHING A. SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender