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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 7/2025
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Inhaltsübersicht

Amtliche Bekanntmachungen

Inhaltsübersicht:

Markt Waging a. See

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

27. Änderung des Bebauungsplanes „Waging West“ im Verfahren

nach § 13 a BauGB  —  Nr. 34 /25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Erlass einer Innenbereichssatzung

(Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung)

nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB

im Ortsteil Holzhausen für die Grundstücke

Fl.Nrn. 308, 267, 395/10 und 395/3 und 334

der Gemarkung Otting  —  Nr. 35 /25

Gemeinde Wonneberg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

4. Änderung der Innenbereichssatzung

für den Ortsteil Oberhalling nach

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB  —  Nr. 36 /25


Nr. 34/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
27. Änderung des Bebauungsplanes „Waging West“ im Verfahren nach § 13 a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung

über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 die Aufstellung der 27. Änderung des Bebauungsplanes „Waging West“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 24.02.2025 bis zum 24.03.2025 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung abgewogen und der Bebauungsplanentwurf in der Fassung jeweils vom 16.06.2025 wurde gebilligt und ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Rosenstraße zwischen den Gebäuden Rosenstraße 10 und Rosenstraße 12a. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.06.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung des Bebauungsplanes dient dem Ziel, bei den vorhandenen Garagen die Möglichkeit der Aufstockung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum herbeizuführen. Eine derartige Lösung ist städtebaulich vertretbar und einer Erweiterung in die Fläche, wegen der damit verbundenen Versiegelung vorzunehmen.

Betroffen sind vorliegend die Grundstücke Fl.Nrn. 497/7, 497/4 und 492/1 der Gemarkung Waging. Zusätzlich soll der Einbau von Schleppgauben bzw. Quergiebeln zugelassen werden. Vorliegend sollen abweichende Abstandsflächen geregelt werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.06.2025 und die Begründung in der Fassung vom 16.06.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 21.07.2025 bis einschließlich 21.08.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.07.2025

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister


Nr. 35/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erlass einer Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB im Ortsteil Holzhausen für die Grundstücke Fl.Nrn. 308, 267, 395/10 und 395/3 und 334 der Gemarkung Otting

Öffentliche Bekanntmachung

über die erneute öffentliche Auslegung eines Satzungsentwurfes

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 die Aufstellung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB im Ortsteil Holzhausen beschlossen. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nrn. 308, 267, 395/10 und 395/3 und 334 der Gemarkung Otting. In der Sitzung am 02.07.2025 erfolgte die erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und es wurde ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB dient der eindeutigen Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich auf den genannten Grundstücken. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 308 der Gemarkung Otting soll für einen Einheimischen Bauland geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich befindet sich beidseits an der St 2104 am östlichen Ortseingang des Ortsteils Holzhausen an der Steiner Straße. Maßgebend ist der Entwurf der Innenbereichssatzung mit Begründung jeweils in der Fassung vom 25.06.2025. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Innenbereichssatzung (Einbeziehungssatzung) „Holzhausen“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 25.06.2025 sind im Internet auf der Homepage des Marktes Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 21.07.2025 bis einschließlich 21.08.2025

veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3, Abs. 6 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Markt Waging a. See eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.07.2025

MARKT WAGING A. SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister


Nr. 36/25
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Oberhalling nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung eines Satzungsentwurfes

Der Gemeinderat Wonneberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die 4. Änderung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB für den Ortsteil Oberhalling beschlossen.

Das Änderungsverfahren wird nach dem § 34 Abs. 4 Nr. 2 i. V. m. § 34 Abs. 6 und § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gegenstand der Änderung ist, dass die Ausgleichsfläche nicht mehr im Ortsteil Oberhalling auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Wonneberg festgesetzt wird, sondern im Gemeindegebiet Palling angelegt wird.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Oberhalling, südlich der Gebäude Oberhalling 8 und 8 a.

Maßgebend ist der Entwurf der Innenbereichssatzung mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.05.2025.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der 4. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil „Oberhalling“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.05.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-wonneberg

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 21.07.2025 bis einschließlich 21.08.2025

veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 6 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung der Gemeinde Wonneberg eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 09.07.2025

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister


VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender