Markt Waging a. See
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (redaktioneller Hinweis) Nr. 36/26
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 Nr. 37/26
Gemeinde Taching a. See
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges
„Verbindungsweg östlich Rambichler Straße 13“ Nr. 38/26
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 Nr. 39/26
Gemeinde Wonneberg
Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Hauptsatzung – HauptS) Nr. 40/26
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 Nr. 41/26
Im Amtsblatt vom 19.06.2026 wurde unter Nr. 29/26 bei § 1 die bisherige Bezeichnung „Seniorenheimausschuss“ in „Sozial- und Seniorenheimausschuss“ geändert. Die Änderung bezieht sich jedoch auf § 2 Abs. 1 Buchst. e und nicht wie falsch dargestellt auf Buchst. d!
Waging a. See, den 01.07.2026
Markt Waging a. See
gez. Martin Dandl, 1. Bürgermeister
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:
www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss
Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).
Waging a. See, den 07.07.2026
MARKT WAGING A. SEE
gez. Martin Dandl, 1. Bürgermeister
Inhalt:
Der vorhandene Weg östlich des Anwesens Rambichler Straße 13 zwischen der Rambichler Straße und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 "Weg zu den Wiesen u. Feldern" wird hiermit zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet.
Begründung:
Der Weg soll als neue Verbindung dienen, damit in einem eigenständigen und nachgelagerten Verfahren ein Teilstück des westlich des Anwesens Rambichler Str. 13 verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 4 "Weg zu den Wiesen u. Feldern", eingezogen werden kann.
1. Straßenbeschreibung
| Straße: | Verbindungsweg östlich Rambichler Straße 13 |
| Gemeinde: | Taching a.See |
| Landkreis: | Traunstein |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Flurnummern: | 2150, Gemarkung Taching a.See |
| Anfangspunkt: | Abzweigung von der Rambichlerstraße nordöstlich des Anwesens Rambichler Straße 13 |
| Endpunkt: | Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 südöstlich des Anwesens Rambichler Str. 13 |
| Länge: | 0,077 km |
| Baulastträger: | Die jeweiligen Eigentümer der Flst.Nrn.2150 der Gemarkung Taching |
2. Lage
Die genaue Lage ergibt sich aus den nachfolgenden Lageplänen:
3. Verfügung
Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 01.09.2026
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung: Beschluss des Gemeinderats Taching a.See vom 11.06.2026
Die Verfügung nach Nr. 3 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging am See, 2. Stock, Zi.Nr. 2.03 in der Zeit vom 20.07.2026 bis 03.08.2026 eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München
Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Waging a. See, den 06.07.2026
Gemeinde Taching a. See
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:
www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss
Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).
Waging a. See, den 07.07.2026
GEMEINDE TACHING A. SEE
gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin
Aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 GO erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende
§ 1
Änderungen
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (HauptS) vom 07.08.2014 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates.“
§ 3 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.“
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft.
Waging a. See, den 30.06.2026
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:
www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss
Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).
Waging a. See, den 07.07.2026
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE
gez. Martin Dandl, 1. Vorsitzender