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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 7/2026
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachungen

Markt Waging a. See

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (redaktioneller Hinweis) Nr. 36/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026  Nr. 37/26

Gemeinde Taching a. See

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges

„Verbindungsweg östlich Rambichler Straße 13“ Nr. 38/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026  Nr. 39/26

Gemeinde Wonneberg 

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Hauptsatzung – HauptS) Nr. 40/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026  Nr. 41/26


Nr. 36/26

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);

Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (redaktioneller Hinweis)

Im Amtsblatt vom 19.06.2026 wurde unter Nr. 29/26 bei § 1 die bisherige Bezeichnung „Seniorenheimausschuss“ in „Sozial- und Seniorenheimausschuss“ geändert. Die Änderung bezieht sich jedoch auf § 2 Abs. 1 Buchst. e und nicht wie falsch dargestellt auf Buchst. d!

Waging a. See, den 01.07.2026

Markt Waging a. See

gez. Martin Dandl, 1. Bürgermeister


Nr. 37/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:

www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss

Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).

Waging a. See, den 07.07.2026

MARKT WAGING A. SEE

gez. Martin Dandl, 1. Bürgermeister


Nr. 38/26

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;

Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Verbindungsweg östlich Rambichler Straße 13“

Verfügung und Bekanntmachung
über die Widmung von öffentlichen Straßen
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung (Art. 6 BayStrWG)

Inhalt:

Der vorhandene Weg östlich des Anwesens Rambichler Straße 13 zwischen der Rambichler Straße und dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 "Weg zu den Wiesen u. Feldern" wird hiermit zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet.

Begründung:

Der Weg soll als neue Verbindung dienen, damit in einem eigenständigen und nachgelagerten Verfahren ein Teilstück des westlich des Anwesens Rambichler Str. 13 verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 4 "Weg zu den Wiesen u. Feldern", eingezogen werden kann.

1. Straßenbeschreibung

Straße:

Verbindungsweg östlich Rambichler Straße 13

Gemeinde:

Taching a.See

Landkreis:

Traunstein

Widmungsbeschränkung:

keine

Flurnummern:

2150, Gemarkung Taching a.See

Anfangspunkt:

Abzweigung von der Rambichlerstraße nordöstlich des Anwesens Rambichler Straße 13

Endpunkt:

Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 südöstlich des Anwesens Rambichler Str. 13

Länge:

0,077 km

Baulastträger:

Die jeweiligen Eigentümer der Flst.Nrn.2150 der Gemarkung Taching

2. Lage

Die genaue Lage ergibt sich aus den nachfolgenden Lageplänen:

 

 

 

3. Verfügung

Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.

4. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 01.09.2026

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Beschluss des Gemeinderats Taching a.See vom 11.06.2026

Die Verfügung nach Nr. 3 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1, 83329 Waging am See, 2. Stock, Zi.Nr. 2.03 in der Zeit vom 20.07.2026 bis 03.08.2026 eingesehen werden.

6. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München

Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Waging a. See, den 06.07.2026

Gemeinde Taching a. See

gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin


Nr. 39/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:

www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss

Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).

Waging a. See, den 07.07.2026

GEMEINDE TACHING A. SEE

gez. Stefanie Lang, 1. Bürgermeisterin


Nr. 40/26

Vollzug der Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung – HauptS)

Aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 GO erlässt die Gemeinde Wonneberg folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

(Hauptsatzung - HauptS)

§ 1

Änderungen

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (HauptS) vom 07.08.2014 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates.“

§ 3 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.“

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft.

Waging a. See, den 30.06.2026

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister


Nr. 41/26

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Traunstein beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:

www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss

Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ -> „Planen und Bauen“).

Waging a. See, den 07.07.2026

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister


VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE

gez. Martin Dandl, 1. Vorsitzender