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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 8/2023
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Amtliche Bekanntmachung-Nr. 24/23


Nr. 24/23

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling“

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wonneberg hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan, für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling“, beschlossen.

Für das Gebiet werde die folgenden Planungsziele angestrebt:

Der Bereich soll als Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauGB festgesetzt werden um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage samt zugehöriger Betriebsanlagen zu erlangen.

Der Geltungsbereich betrifft die Teilflächen der Flurnummern 1266/0 und 124/7 der Gemarkung Wonneberg und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 4,99 ha. Der betroffene Bereich befindet sich südlich vom Ortsteil St. Leonhard und nahe dem Weiler Unterwendling.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt.

Der vom Gemeinderat Wonneberg in seiner Sitzung am 25.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling“ in der Fassung vom 11.07.2023 (des Büros HEIGL landschaftsarchitektur stadtplanung, aus Bogen) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und der als Anlage beigefügten Vegetationskartierung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 28.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, 2. Stock – Aushang im Flur, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser Klima und Luft, auf Landschafts- und Ortsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft. Ebenso entsprechende Wechselwirkungen.

Schutzgut Mensch, insbesondere

Nr.

1:

Aussagen zu den Auswirkungen von Blendeinwirkungen und elektromagnetischen Wellen.

-

Stellungnahme LRA Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 13.12.2022

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere

Nr.

1

Aussagen zum Ausgangszustand der Wiesenflächen

Nr.

2

Dauer der Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsflächen

Nr.

3

Detailierung der Monitoringtermine

-

Stellungnahme LRA Traunstein, SG 4.14 untere Naturschutzbehörde vom 13.12.2022

-

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 07.12.2022

-

Stellungnahme Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 06.12.2022

Schutzgut Boden, insbesondere

Nr.

1

Aussagen zu Bodenveränderungen

Nr.

2

Bodenschutz

Nr.

3

Altlasten

-

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 02.12.2022

-

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 07.12.2022

-

Stellungnahme VG Waging a. See, Bautechnik vom 11.11.2022

Schutzgut Wasser, insbesondere

Nr.

1

Aussagen zum Grundwasserschutz

Nr.

2

Oberflächenwasser

Nr.

3

Versickerung

- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 02.12.2022

-

Stellungnahme VG Waging a. See, Bautechnik vom 11.11.2022

Schutzgut Klima und Luft, insbesondere

Nr.

1

im Umweltbericht: Aussagen zum Luftaustausch und zur kleinklimatischen Situation

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere

Nr.

1

Schonende Einbindung der Anlage in das Orts- und Landschaftsbild

Nr.

2

Aussagen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung durch Pflanzungen

-

Stellungnahme Regierung v. Oberbayern, Höhere Landespanungsbehörde vom 07.12.2022

-

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 07.12.2022

-

Stellungnahme Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 06.12.2022

Schutzgut Kultur- und Sachgüter, insbesondere

Nr.

1

im Umweltbericht: Aussagen zu Kultur- und Sachgütern, keine Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Sachgütern.

Informationen zu schutzgutbezogenen Maßnahmen die nachteilige Umweltauswirkungen vermeiden, unvermeidbare Auswirkungen minimieren oder ausgleichen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich im Umweltbericht:

-

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung

-

Naturschutzfachliche Eingriffsregelung; Maßnahmen zur ökologischen Gestaltung der Anlage, Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich Landschaftsbild

-

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt (Monitoring)

-

Der Umweltbericht zur gegenständlichen Planung enthält folgende allgemeinverständliche Zusammenfassung (siehe unter Nr. 2.4):

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Internet:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.vgwaging.de unter der Rubrik Bauleitplanungen der Gemeinde Wonneberg veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a.See, 07.08.2023

GEMEINDE WONNEBERG

gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister