Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab 01.09.2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft und bringt einige Neuerungen bzw. Änderungen mit sich.
Unteranderem gibt es eine Preisanpassung, sowie die Möglichkeit das Fahrzeug online an- und abzumelden (i-Kfz).
Kfz-Abmeldung vor Ort:
| Art der Abmeldung | Gebühr |
| Verbleibsreservierung - Kennzeichen kommt wieder auf gleiches Fahrzeug mit gleichem Halter - Kennzeichen für 12 Monate reserviert | 19,10 € |
| Kfz-Abmeldung | 16,50 € |
| Wunschkennzeichenreservierung - Kennzeichen für zwei Monate reserviert | 16,50 € |
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Kfz-Abmeldung online:
| Art der Abmeldung | Gebühr |
| Verbleibsreservierung - Kennzeichen kommt wieder auf gleiches Fahrzeug mit gleichem Halter - Kennzeichen für 12 Monate reserviert | 5,30 € |
| Kfz-Abmeldung | 2,10 € |
| Wunschkennzeichenreservierung -Kennzeichen für zwei Monate reserviert | 2,10 € |
i-Kfz
Voraussetzungen für die Online-Abmeldung:
| • | Zulassungsdokument Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode |
| • | Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode |
| • | Bankverbindung (IBAN) |
Hinweis: KEINE Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich!
Eine genaue Anleitung, sowie weitere Dienste der i-Kfz finden Sie unter der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), der Homepage des Landratsamtes Traunstein oder auf der Homepage der VG Waging.
R. Rackerseder
i-KFZ Stufe 4 tritt in Kraft: Zulassung im Landkreis Traunstein vollständig digitalisiert
Keine Fahrt zur Zulassungsbehörde nötig: Mit dem i-Kfz-Verfahren können alle Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online und bequem von zu Hause zulassen. Seit 1. September tritt nun die 4. Stufe des Digitalisierungsverfahren in Kraft. Diese ermöglicht es Haltern unmittelbar nach der Online-Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder werden auch weiterhin per Post zugeschickt, während einer 10-tägigen Übergangsfrist genügt dann aber auch die digitale Zulassungsbescheinigung als Nachweis. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.
Ebenso können mit Stufe 4 erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über das i-Kfz-Portal abwickeln.
Unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrtraunstein/bsp_ikfz_antragstellung geht es zum Zulassungsverfahren.
Lisa Schnürch, LRA TS