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Gemeinde-Zeitung Waging a See
Ausgabe 9/2025
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See
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Bekanntmachungen

Inhaltsübersicht:

Markt Waging a. See

Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)  —  Nr. 39 /25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße“ im Verfahren nach § 13 a BauGB  —  Nr. 40 /25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

9. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB  —  Nr. 41 /25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Strandcamping Waging“ für das Gebiet des Strandkurhauses und des Campingplatzes Teilbereich A

(Campingplatz)  —  Nr. 42 /25

Gemeinde Wonneberg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Enzersdorf Nord“  —  Nr.43 /25


Nr. 39/25

Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 81 Abs 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt der Markt Waging a. See folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung vom 11.10.2017 wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

„Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im

Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayBO im Gemeindegebiet Waging a. See. Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, Änderungen oder Nutzungsänderungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4b, zweiter Halbsatz BayBO.“

  1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„(1) Die Zahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach der Anlage 1 zur Satzung. Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung. Ist eine Nutzung nicht in der Anlage aufgeführt, ist die Zahl der notwendigen Stellplätze in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen der Anlage zu ermitteln. Die Zahl an notwendigen Stellplätzen ist jeweils auf eine Dezimalstelle zu ermitteln und wird aufgerundet.“

  1. Bei § 3 wird Abs. 6 neu eingefügt:

„(6) Für Nichtwohnnutzungen in den Geltungsbereichen der Zone „Waging – Ortsmitte“ (Anlage 2) sind nur 50 Prozent der nach § 3 dieser Satzung notwendigen, gerundeten Stellplätze nachzuweisen. Anlage 2 ist Bestandteil der Satzung. Von der Ermäßigung sind Nutzungen ausgenommen, die für ihren geordneten Betriebsablauf darauf angewiesen sind, ihren Zu- und Abfahrtsverkehr durch Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks abzuwickeln.“

  1. § 4 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

„(4) Der Ablösebetrag wird pauschal auf 12.000 € pro Stellplatz festgesetzt.“

  1. § 3 Abs. 3, 4 und 5 werden gestrichen.
  2. Die Anlage 1 erhält folgende Fassung: siehe Anlage unten

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Waging a. See, den 11.09.2025
Markt Waging a. See
Matthias Baderhuber
Erster Bürgermeister

Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Waging a. See

1) NUF = Nutzungsfläche nach DIN 277

Erläuterung zur Ermittlung der anzurechnenden Flächen:

anzurechnende Nutzfläche = Nutzfläche ohne

  • Flächen für haustechnische Anlagen (z.B. Heizungsräume, Technikräume, Räume für Versorgungs- und Entsorgungsreinrichtungen)
  • Flächen für die Erschließung des Gebäudes und seiner Räume (wie z.B. Flure, Treppenräume und sonstige Zuwegungen)
  • Flächen für sanitäre Anlagen, Abstellräume und Stellplätze

Bewegungsflächen innerhalb von Räumen sind anzurechnen. Lagerflächen sind nach Maßgabe der Ziffer 8.2. anzurechnen.

  • Verkaufsnutzfläche = Nutzfläche aller dem Kundenverkehr dienenden Räume
  • Nettogastraumfläche = Nutzfläche aller Gasträume, ohne Thekenbereich

Die Maßgaben zur Ermittlung der anzurechnenden Nutzfläche gelten entsprechend.

Waging a. See, den 11.09.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister

Nr. 40/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße“ im Verfahren nach § 13 a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung

über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich betrifft das Grundstück Fl.Nr. 257/7 der Gemarkung Waging. Das Grundstück befindet sich westlich der Seestraße und südöstlich des Anwesens Sonnblick 1 a.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.08.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll beim Grundstück Fl.Nr. 257/7 der Gemarkung Waging die maximal zulässigen Wohneinheiten von zwei auf vier erhöht werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.08.2025 und die Begründung in der Fassung vom 14.08.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 22.09.2025 bis einschließlich 21.10.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 10.09.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister

______________________________________________________________________________

Nr. 41/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

9. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung

über die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Sandberg“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich des Feuerwehrhauses in Tettenhausen (Hauptstraße 25) sowie östlich der Straße Am Sandberg. Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Anwesens Am Sandberg 21 und südwestlich des Anwesens Am Sandberg 3.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.08.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll beim Grundstück Fl.Nr. 333/4 der Gemarkung Tettenhausen die seitliche Wandhöhe auf 6,70 m festgesetzt werden. Damit soll auf einem bebauten Flurstück im Zuge der Nachverdichtung die Möglichkeit für zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.08.2025 und die Begründung in der Fassung vom 21.08.2025 sind im Internet auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See unter der Internetseite

https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 22.09.2025 bis einschließlich 21.10.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Str. 1 in 83329 Waging a. See, II Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben (§ 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse unter https://www.vgwaging.de/ unter der Rubrik Bauen/ Wirtschaft, Bauleitplanung des Marktes Waging a. See eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 10.09.2025
MARKT WAGING A. SEE
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister

______________________________________________________________________________

Nr. 42/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Strandcamping Waging“ für das Gebiet des Strandkurhauses und des Campingplatzes Teilbereich A (Campingplatz)

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See hat am 10.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Strandcamping Waging“ für das Gebiet des Strandkurhauses und des Campingplatzes Teilbereich A (Campingplatz) in der Fassung vom 09.09.2025 samt Begründung in der Fassung vom 09.09.2025 und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt

im Norden:

Waginger See und Anwesen Seglerhafen 1

im Osten:

Straße Strandbadallee; Anwesen Am See 2

im Süden:

Landwirtschaftliche Flächen und Kurhausstraße; Am See 7 und 9

im Westen:

Landwirtschaftliche Flächen; Höllenbach

und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 09.09.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Anlagen sowie als Grundlage für die zum erfolgreichen Fortbestand notwendigen baulichen Veränderungen in den kommenden Jahren ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Campingplatzbereich vorgesehen. Damit soll der für die gesamte Region bedeutsame Standort gefestigt und zugleich die touristische Infrastruktur der Marktgemeinde Waging am See gesichert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist in diesem Zusammenhang gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Planentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.09.2025 und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2025 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See

https://www.vgwaging.de unter der Rubrik

BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Markt Waging a. See

unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/markt-waging-a-see

oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Waging a. See-> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Mensch/Erholung

Schalltechnisches Gutachten; Lärm aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

Boden

Bodengrundbeschaffenheit;

Wasser

Hinweiskarte: Oberflächenabfluss und Sturzflut

Fläche

Flächenversiegelung

Pflanzen/Tiere

Auswirkung auf geschützte Tiere und Pflanzen; Eingriffe in Natur und Landschaft

Klima/Luft

Informationen zu Klimaauswirkungen

Landschaftsbild

Schutzwürdigkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Kultur- und sonstige Sachgüter

Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar.

  • Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See (Bautechnik); Stellungnahme vom 03.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Verkehrswesen); Stellungnahme vom 21.05.2024
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein (Bereich Landwirtschaft); Stellungnahme vom 21.05.2025
  • Landratsamt Traunstein (Tiefbauverwaltung); Stellungnahme vom 03.06.2024
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Stellungnahme vom 12.06.2024
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG; Stellungnahme vom 18.06.2024
  • Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde); Stellungnahme vom 12.07.2024
  • Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 04.07.2024
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 21.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 18.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 12.06.2024
  • Staatliches Bauamt Traunstein; Stellungnahme vom 06.06.2024
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein (Untere Forstbehörde); Stellungnahme vom 04.06.2024
  • Bayernwerk Netz GmbH; Stellungnahme vom 23.05.2024
  • IHK für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 07.06.2024
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 17.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde); Stellungnahme vom 19.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 20.06.2024
  • Landratsamt Traunstein (Kreisbrandrat); Stellungnahme vom 24.05.2024
  • Gemeindewerke Waging a. See; Stellungnahme vom 01.07.2024

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung6 unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wonneberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 10.09.2025
Markt Waging a. See
gez. Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister

Nr. 43/25

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Enzersdorf Nord“

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wonneberg hat am 09.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Enzersdorf Nord“ in der Fassung vom 04.09.2025 samt Begründung in der Fassung vom 04.09.2025 und Umweltbericht in der Fassung vom 23.06.2025 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für den Bereich „Enzersdorf Nord“ wird wie folgt begrenzt

im Norden:

Landwirtschaftliche Flächen und GVStr. St. Leonhard-Steppach

im Osten:

Landwirtschatliche Flächen; Anwesen Enzersdorf 3

im Süden:

Ortsstraße in Enzersdorf; Anwesen Enzersdorf 1, 1a und 2

im Westen:

GVStr. Enzersdorf-Hellmannsberg

und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches:

Ausgleichsfläche:

Die Ausgleichsfläche befindet sich nördlich der Gemeindeverbindungsstraße GVStr. St. Leonhard-Steppach.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 04.09.2025.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde möchte Bauland zum Bau von Eigenheimen und Wohnungen für heimische Bürger schaffen, um der Abwanderung von Arbeitnehmern aus der Gemeinde rechtzeitig entgegen zu wirken. Im Gemeindebereich stehen derzeit kaum Bauplätze für heimische Bauwerber zur Verfügung. Die Grundeigentümer der beiden betroffenen Grundstücke sind bereit, der Gemeinde die nicht für den Eigenbedarf benötigten Grundstücke für das Einheimischen Modell zu verkaufen.

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Planentwurf mit Planteil und Textteil sowie mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.09.2025 und Umweltbericht in der Fassung vom 23.06.2025 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde bzw. der VG Waging a. See

https://www.vgwaging.de unter der Rubrik

BAUEN/WIRTSCHAFT/ BAULEITPLANUNG / Gemeinde Wonneberg

unter https://www.vgwaging.de/bauen/wirtschaft/bauleitplanung/gemeinde-wonneberg

oder im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Wonneberg-> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Mensch/Erholung

Lärm aus der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

Boden

Bodengrundbeschaffenheit; Bodengutachten

Wasser

Hinweiskarte: Oberflächenabfluss und Sturzflut

Fläche

Flächenversiegelung

Pflanzen/Tiere

Auswirkung auf geschützte Tiere; Eingriffe in Natur und Landschaft;

Artenschutzrechtliche Betrachtung

Klima/Luft

Informationen zu Klimaauswirkungen

Landschaftsbild

Ortsrandeingrünung

Kultur- und sonstige Sachgüter

Bodendenkmäler, Einzeldenkmäler

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar.

  • Landratsamt Traunstein (Verkehrswesen); Stellungnahme vom 02.03.2025
  • Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde); Stellungnahme vom 14.01.2025
  • IHK für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 27.01.2025
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Stellungnahme vom 22.01.2025
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 10.02.2025
  • Landratsamt Traunstein (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 23.01.2025
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; Stellungnahme vom 21.01.2025
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Stellungnahme vom 27.01.2025
  • Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 27.01.2025
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 27.01.2025
  • Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 28.02.2025
  • Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 27.01.2025
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe; Stellungnahme vom 23.01.2025
  • Landratsamt Traunstein (Biodiversitätsberatung); Stellungnahme vom 22.05.2025

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@waging.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung6 unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Salzburger Straße 1 in 83329 Waging a. See, II. Stock – auf dem Flur, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Auf Wunsch werden die Ziele und Zwecke der Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wonneberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waging a. See, den 10.09.2025
GEMEINDE WONNEBERG
gez. Martin Fenninger, 1. Bürgermeister

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WAGING A.SEE

gez. Matthias Baderhuber, 1. Vorsitzender