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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Trostberg vom 20.12.2018

2. Änderungssatzung

Die Stadt Trostberg erlässt aufgrund Stadtratsbeschluss vom 20.12.2023 folgende Satzung zur Änderung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Trostberg:

§1 Änderungen

In Punkt 7 wird der Satz „Das Fördervolumen wird für die nächsten 5 Jahre mit jeweils 25.000,00 €/Jahr aufgestellt.“ folgendermaßen geändert:

„Das Fördervolumen wird bis 31.12.2028 mit jeweils 25.000,00 €/Jahr aufgestellt.“

§2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Trostberg, 21.12.2023
Karl Schleid
Erster Bürgermeister