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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 1/2024
Das Rathaus
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Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sah vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt.

Der Kinderreisepass wurde abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Sollten Sie daher neue Ausweisdokumente für Ihr Kind benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Personalausweis

Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Bearbeitungszeit: etwa 2 – 3 Wochen

Reisepass

Reisepässe sind auch über die EU hinaus gültig.

Bearbeitungszeit: etwa 4 – 6 Wochen

Was wird für die Beantragung benötigt?

(sowohl beim Personalausweis als auch Reisepass)

  • 1 aktuelles (= nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild
  • die persönliche Anwesenheit des Kindes
bei gemeinsam Sorgeberechtigten:
  • die persönliche Anwesenheit beider Sorgeberechtigter oder die schriftliche Erklärung des zweiten, nicht erscheinenden Sorgeberechtigten, dass dieser mit der Ausstellung des Dokuments einverstanden ist.
  • Beachten Sie: bei Ehepartnern wird der Meldebehörde das gemeinsame Sorgerecht automatisch übermittelt. Bei nicht-verheirateten Paaren ist die Sorgerechtserklärung vom Amtsgericht einmalig bei der Beantragung vorzulegen.
  • bei alleinig Sorgeberechtigten:
  • die aktuelle Negativbescheinigung des Geburtsstandesamts (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Gebühr

Personalausweis: 22,80 €

Reisepass: 37,50 €

Sollten Sie bestimmte Länder regelmäßig besuchen (beispielsweise im Urlaub), erkundigen Sie sich bitte vor Beantragung, welche Ausweisdokumente im jeweiligen Land anerkannt werden. Informationen finden Sie unter den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amts:

( https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise )

Die Passbehörde gibt keine Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder!

Beachten Sie bitte auch, dass sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass grundsätzlich 6 Jahre gültig ist. Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren jedoch so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Bei Fragen steht Ihnen der Bürgerservice Trostberg gerne zur Verfügung:

buergerservice@trostberg.de

Tel. 08621 801-130, -132, -134

Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2 und 3