In wenigen Tagen erhalten Sie die Jahresabrechnung 2024 für Ihren Strom- und Wasserverbrauch sowie für die Antennen- und Abwassergebühren.
Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, melden Sie diese telefonisch unter 08621/8060-0 oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-trostberg.de oder kommen Sie in unser Kundencenter während der Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass es in den ersten Tagen nach dem Versand der Jahresabrechnung zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zur Jahresabrechnung:
1. Was bedeutet die Position „Telekommunikation“ auf meiner Rechnung?
Dabei handelt es sich nicht um Telefongebühren, sondern um die Kosten für den Antennenhauptanschluss Ihres Fernseh- und Rundfunkgerätes bei den Stadtwerken Trostberg. Diese Gebühren haben nichts mit dem Rundfunkbeitrag der GEZ zu tun. Bis zu drei Nebenanschlüsse sind kostenlos im Antennenhauptanschluss enthalten.
2. Warum steht auf meiner Abrechnung „Hochrechnung System“, obwohl ich den Zählerstand gemeldet habe?
Dies bedeutet, dass das Abrechnungssystem der Stadtwerke den fiktiven Verbrauch vom Ablesezeitpunkt bis zum 31.12.2024 hochrechnet und auf den tatsächlichen Verbrauch bis zur Ablesung addiert. Eventuelle Ungenauigkeiten werden bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen.
3. Warum steht auf meiner Abrechnung „Schätzung“?
Ein Zählerstand liegt den Stadtwerken nicht vor, weil er uns nicht gemeldet wurde. Der Verbrauch wurde aufgrund historischer Daten geschätzt. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist nicht mehr möglich.
4. Mein Verbrauch ist deutlich höher als im Vorjahr.
Überlegen Sie, ob sich Ihr Nutzerverhalten geändert hat, z. B. durch den Einzug von weiteren Personen oder der Anschaffung und Nutzung zusätzlicher Elektrogeräte wie z. B. Heizlüfter. Übertragungsfehler sind selten, aber nicht ganz auszuschließen. Der Zählerstand wird, sofern er durch die Stadtwerke abgelesen wurde, per Foto dokumentiert, ansonsten manuell von Ihrer Ablesekarte übertragen. Ein unerklärbar hoher Wasserverbrauch kann auf eine Leckage, einen Defekt eines Heizungsventils oder einer Toilettenspülung hindeuten.
5. Kündigungsfrist
Der Energieversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, in der Abrechnung auf die Kündigungsfrist hinzuweisen. Das auf der Rechnung angegebene Vertragsende bedeutet, dass bei rechtzeitiger Kündigung innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist der Stromliefervertrag zum angegebenen Zeitpunkt enden würde, ohne Kündigung aber regulär weiter besteht.
6. Ich habe eine hohe Nachzahlung, die ich nicht begleichen kann.
Bitte warten Sie keinesfalls so lange, bis wir Ihnen eine Mahnung oder die Androhung der Versorgungseinstellung senden. Sofern Sie sich rechtzeitig bei uns melden, können wir gemeinsam eine Lösung für Ihr Problem finden.
7. Gutschriften/Nachzahlungen
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ziehen wir Nachzahlungen innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Termins von Ihrem Konto ein, Gutschriften zahlen wir zwei Wochen nach Rechnungsdatum auf das uns bekannte Bankkonto aus. Eine Barauszahlung Ihrer Gutschrift ist nicht möglich. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, da bei Rücklastschriften zusätzliche Gebühren entstehen. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Nachzahlung innerhalb der angegebenen Frist an uns einzuzahlen, um Mahnungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass der Abschlag für den Monat Januar noch Ende Januar eingezogen wird und der Abschlag für Februar dann regulär zum 15. des Monats. Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, passen Sie bitte die monatlichen Abschläge an die neuen Angaben auf der Jahresabrechnung an.
Gerne steht Ihnen das Team der Stadtwerke Trostberg bei Fragen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung.