| 1. | Die Wahl zum Seniorenbeirat wird durch die Stadt Trostberg als Briefwahl durchgeführt. |
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| Die Briefwahlunterlagen werden nach Bekanntgabe der Bewerberliste durch die Stadtverwaltung den Wahlberechtigten (bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin) per Post zugesandt. |
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| Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit ihrem Hauptwohnsitz in Trostberg gemeldet sind und im Jahr der stattfindenden Wahl ihr 60. Lebensjahr vollenden. |
| 2. | Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich durch Briefwahl. |
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| Der Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus zehn gewählten bzw. berufenen Mitgliedern und einem Mitglied des Stadtrates; es ist dies die/der jeweilige Seniorenbeauftragte. |
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| Falls sich nicht zehn berechtigte Personen zur Wahl finden, kann die Zahl der gewählten bzw. berufenen Mitglieder auf mindestens acht reduziert werden. |
| 3. | Grundsätze für die Kennzeichnung des Stimmzettels: Pro Kandidat/Bewerber ist 1 Stimme zu vergeben. Jeder Wähler darf durch Ankreuzen seiner bevorzugten Kandidaten max. 10 Stimmen vergeben. Kumulieren (Häufeln von Stimmen) ist dabei nicht möglich. Eine Mindestanzahl an abzugebenden Stimmen ist nicht vorgeschrieben. |
| 4. | Die Stimmzettel sind ab dem Zeitpunkt der Zusendung der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, dem 21.04.2025, in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen bzw. per Post zu senden. |
| 5. | Wahlvorschläge können jederzeit und bis spätestens 12.03.2025 bei der Stadt eingebracht werden. (Herr Kellner; Zimmer 3, Tür C; Tel.: 08621 801-140) |
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| Ebenso besteht bei der Senioren-Bürgerversammlung am 12.03.2025 die Möglichkeit von jedem Einzelnen, sich noch als Kandidat/Kandidatin melden zu können. |
| 6. | Liegen nicht mehr als zehn zugelassene Kandidaturen für den Seniorenbeirat vor, so entfällt eine Wahl und die Bewerber werden in den Seniorenbeirat berufen. Liegen nicht wenigstens acht Kandidaturen vor, so kommt ein neuer Seniorenbeirat nicht zustande. |