Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 36.314.960,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.334.340,00 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.950.000,00 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtliche Angaben:
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 26.09.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 350 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 360 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 08.01.2026, Geschäftszeichen 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.