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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Rathaus

I.

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  36.314.960,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.334.340,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.950.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Trostberg, 09.01.2026
Stadt Trostberg
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 26.09.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

360 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 08.01.2026, Geschäftszeichen 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht bereit.

Trostberg, 09.01.2026
gez.
Karl Schleid
Erster Bürgermeister