Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung vom 14.01.2026 den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Deisenham“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nrn. 958 der Gemarkung Oberfeldkirchen gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- In der Begründung werden die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild behandelt.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.