| Anonym | |
| aber: | besorgter Bürger |
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| die besorgte Bürgerschaft |
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| die Nachbarschaft |
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| … |
Es ist gute Gepflogenheit, seine Beschwerden verschiedenster Natur schriftlich an die Stadt, explicit an den Bürgermeister, zu richten. In der Regel wird diesen Beschwerden und Anliegen abgeholfen, sofern man aus einem Anschreiben auch den Absender erkennen kann. Oftmals bedarf es auch einer Nachfrage seitens der Stadt bezüglich des genauen Vorgangs oder auch eines Gesprächs, um den tatsächlichen Regelungsbedarf feststellen zu können. Manchmal ist es auch notwendig einen Beschwerdeführer als Zeugen aufführen zu können.
All dies ist bei einem anonymen Schreiben nicht möglich. Auch ist es nicht auszuschließen, dass jemand anonym eines Fehlverhaltens bezichtigt wird, das ihm gar nicht anzulasten ist.
Deshalb wird zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass Schreiben an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister, deren Verfasser nicht erkennbar ist, nicht bearbeitet werden.
Hierfür hoffe ich auf Verständnis