Für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagestätte in der Heinrich-Braun-Straße und an der Siegerthöhe wurden die oben genannten Arbeiten in der Zeit vom 06.02. - 15.03.2023 gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen beschränkt ausgeschrieben. Die technische Prüfung erfolgte anhand des Preisspiegels sowie der Aufgliederung der Einheitspreise.
Folgende Aufträge wurden an das wirtschaftlichste Angebot vergeben:
- Innenausbau: jeweils die Firma Schreinerei Moosmeier aus Unterreit mit 246.795,90 € (Siegerthöhe) und 240.934,98 € (Heinrich-Braun)
Für die o. g. Gewerke liegen Nachtragsangebote vor:
- TS 4: Putz- und Stuckarbeiten der Firma WTP Kroiher & Ober GmbH aus St. Georgen,
1. Nachtrag von 35.463,58 €
- TS 6: Putz- und Stuckarbeiten der Firma WTP Kroiher & Ober GmbH aus St. Georgen,
2. Nachtrag von 24.695,34 €
- TS 8: Putz- und Stuckarbeiten der Firma WTP Kroiher & Ober GmbH aus St. Georgen,
2. Nachtrag von 36.252,52 €
- TS 10: Putz- und Stuckarbeiten der Firma WTP Kroiher & Ober GmbH aus St. Georgen,
2. Nachtrag von 62.986,94 €
- Turnhalle Heiligkreuz: Trockenbauarbeiten der Firma Asbeck Brandschutz aus Garching,
2. Nachtrag von 10.793,37 €
Die Bauarbeiten zum Ausbau der Grubergasse wurden beschränkt ausgeschrieben. Entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros ING Traunreut vom 8.3.2023 wurde die Auftragsvergabe zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Fa. Porr GmbH & Co. KGaA, Saaldorf-Surheim, zum Angebotspreis von 341.712,14 € vorgeschlagen. Das Angebot der Fa. Porr wurde unter vergaberechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des 16d Abs.1 Nr.4 VOB/A bezeichnet. Der Auftrag zur Ausführung der ausgeschriebenen Bauleistung wurde an die Fa. Porr GmbH & Co. KGaA, Saaldorf-Surheim, zum Angebotspreis von 341.712,14 € brutto vergeben.
Für die grabenlose Kanalsanierung 2023 wurden ermittelte Schäden der optischen Inspektionen aus dem untersuchten Abschnitt aus dem Jahr 2016-2018 betrachtet und zu einem Konzept verpackt. Mit dem Ingenieurbüro ING Traunreut wurde eine beschränkte Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma Fa. SWIETELSKY-FABER GmbH aus Freilassing mit einer Angebotssumme von 188.225,61 € brutto beauauftragt.
- Neubau eines Lagers für restentleerte Gebinde und Flüssigprodukte auf dem Grundstück Fl. Nr. 2019 der Gemarkung Trostberg, Dr.-Albert-Frank-Straße 32
- Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Garage mit Wohnteil im Obergeschoß auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/1 der Gemarkung Lindach, Pirach 4
- Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum und Werkstatt auf dem Grundstück Fl. Nr. 287 der Gemarkung Heiligkreuz, Wäschhausen 11
- Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1319/2 der Gemarkung Heiligkreuz, Baumgarten 2
- Tekturantrag: Anheben der bestehenden Dachkonstruktion zum Ausbau der Lagerfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/12 der Gemarkung Trostberg, Bayernstraße 5
Das Grundstück befindet sich im Umgriff der Änderung 3a des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schwarzau“ aus dem Jahr 1977.
Anstelle des vorhandenen baufälligen Gebäudes sollen zwei parallel zueinander versetzte Wohn- und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage entstehen. Es ist ein Mix unterschiedlicher Wohnungsgrößen von 1 - 2-Zimmern bis hin zu größeren familientauglichen Wohnungen vorgesehen. Bei der Ausrichtung und Position der Gebäude ist berücksichtigt, dass die benachbarte Bebauung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Der Bauausschuss nimmt das beschriebene Konzept zustimmend zur Kenntnis; ein entsprechendes Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 8 „Schwarzau“ der Stadt Trostberg für das betroffene Grundstück wird eingeleitet.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 11.03.2019 Nr. 2019027 wurde ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Trostberg „Südlich der Pallinger Straße“ im Bereich der Eichendorffstraße eingeleitet. Im Zuge der Prüfungen zeigten sich für die angestrebten Ersatzbaumaßnahmen der teils baufälligen und nicht mehr zeitgemäß zu ertüchtigenden Wohn- und Werkstattgebäude praktikable Alternativen auf Grundlage des ursprünglichen Bebauungsplanes, die zwischenzeitlich begonnen bzw. bereits realisiert sind.
Mit Schreiben vom 10.02.2023 wurde der Änderungsantrag zurückgenommen.
Die angefallenen Verfahrenskosten wurden gemäß der getroffenen Städtebaulichen Vereinbarung abgerechnet.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südlich der Pallinger Straße“ im Bereich der Eichendorffstraße wird eingestellt.
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der VHS Trostberg e.V., Herr Kleinknecht, erstattete entsprechend dem Unterpunkt „Berichtswesen“ der Zielvereinbarung vom 07.11.2006 den Kosten- und Leistungsbericht für das laufende Jahr 2023. Vergleichend zu den vergangenen Jahren sind die Einnahmen der VHS gestiegen. Für die Deckung der Gesamtausgaben von rd. 626.000 € wurden Rückstellungen für Ersatzräume in Höhe von 30.000 € aufgelöst. Für das Jahr 2023 sind Gesamtausgaben in Höhe von rd. 707.500 € geplant. Hierfür ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von rd. 32.500 € eingeplant. Neben der Förderung durch den Freistaat Bayern (rd. 60.000 €) bezieht die VHS eine konstante Finanzierung von der Stadt Trostberg (56.500 € jährlich) und den Partnergemeinden Altenmarkt, Engelsberg, Kienberg, Obing, Palling, Pittenhart, Schnaitsee, Tacherting und Tittmoning (gesamt rd. 28.800 € jährlich). Hierfür bedankte sich Hr. Kleinknecht bei den Kommunen. Der größte Ausgabenbereich der VHS sind die Personalkosten in Höhe von rd. 318.000 €. Die VHS Trostberg bietet ein vielfältiges Kursangebot für Jung und Alt sowie interessante, z.T. kostenlose, Vorträge. Es werden auch weiterhin vereinzelt Online-Kurse angeboten. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Kosten- und Leistungsbericht der VHS Trostberg für das laufende Jahr 2023 zur Kenntnis.
Bei den diesjährigen Bürgerversammlungen in Trostberg (09.02.2023) und Oberfeldkirchen (13.02.2023) wurden verschiedene Themen aufgegriffen. Der Stadtrat wurde über den aktuellen Sachstand informiert:
Eine Bürgerin wies darauf hin, dass am Heubergweg sehr viele LKWs unterwegs sind. Neben der Straße verläuft ein relativ tiefer Graben, der aus ihrer Sicht eine Gefahrenstelle für ausweichende Rad- und Autofahrer darstellt. Sie bat darum, sich die Gefahrenstelle vor Ort anzusehen. Die Stadtverwaltung hat sich die Situation angesehen und nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde Landratsamt Traunstein festgestellt, dass hier die Anbringung einer Schutzplanken-Konstruktion nicht erforderlich ist. Eine Unfallauswertung der Polizeiinspektion Trostberg ergab, dass sich im Zeitraum von 2018 bis 2023 kein Unfall in Verbindung mit dem Graben ereignete. Die Situation soll vor Ort bei der nächsten Verkehrsschau betrachtet und bewertet werden.
Ein Bürger fragte, ob die Installation eines Radwegs nach Engertsham mittels einer gestrichelten Markierung auf der Fahrbahn möglich sei. Die zuständige Tiefbauverwaltung im Landratsamt erteilte dem eine Absage, da die restliche Fahrbahn dann für den Begegnungsverkehr zu schmal würde.
Ein Bürger fragte nach, ob Gaststätten im Außenbereich keine Speisekarten mehr aushängen müssen. Die Stadtverwaltung prüfte den Sachverhalt in Rücksprache mit dem Sachgebiet Gaststättenrecht im Landratsamt. Neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Das Preisniveau muss für den Gast einschätzbar sein. Eine Tageskarte genügt nicht, es muss sich ein repräsentativer Querschnitt der Speisen ergeben. Die Verwaltung wird die Gastronomen im Stadtgebiet darauf hinweisen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bei größeren Beerdigungen die Lautsprecheranlage am Friedhof in Trostberg nach wie vor nicht richtig funktioniert. Um das Problem zu beheben, wird technisch nachgerüstet.
In Oberfeldkirchen wurde die bedarfsgerechte Anpassung des Buswartehäuschens und die Änderung der Busfahrzeiten nach Oberfeldkirchen gewünscht. Um gemeinsam einen möglichst sicheren Schulweg zu gestalten fand am 23.03.2023 ein Ortstermin mit den betreffenden Eltern und der Stadtverwaltung statt. Die Tiefbauverwaltung sowie die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt und die Polizei wurden um Stellungnahme gebeten. Beim Busunternehmen wurde die Änderung der Busfahrzeiten angefragt. Allerdings müssen die Busfahrzeiten die Belange aller Schulen berücksichtigen; deshalb sind Wartezeiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen. Es liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor.
Ein Bürger monierte, dass es derzeit keinen Radweg nach Oberfeldkirchen gibt. Die gewünschten Strecken weisen jedoch eine stark unterdurchschnittliche Verkehrsstärke auf. Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern sind nicht bekannt. Der Grunderwerb dürfte sich schwierig gestalten. Eine Realisierung von Fahrradwegen ist daher nicht vorgesehen.
Eine Bürgerin bat darum, das Ortseingangsschild „Oberfeldkirchen“ vor den Häusern Tinninger Str. 37 – 39 zu platzieren. Die Versetzung wurde Seitens der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt angeordnet und durch den Kreisbauhof umgesetzt.
Ein Bürger wies darauf hin, dass das Durchfahrtsverbot sowie die Höhenbegrenzung für den Kirchenweg in Tinning regelmäßig missachtet wird. Das Hinweiszeichen für das geltende Durchfahrtsverbot wurde nunmehr unübersehbar an die gegenüberliegende Straßenseite platziert.
Der Stadtrat nahm den Sachstand zu den Anfragen aus der Bürgerversammlung zur Kenntnis.
Ebenfalls in der Bürgerversammlung am 09.02.2023 im Postsaal wurde von einem Bürger der Wunsch vorgebracht, dass man über die Stadtverwaltung einen Termin mit einem Stadtratsmitglied in Räumlichkeiten der Stadt vereinbaren könne. Grundsätzlich sind Anträge und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nicht an einzelne Stadtratsmitglieder, sondern an die Stadtverwaltung zu stellen. Diese werden dann – je nach Zuständigkeit – auf dem Verwaltungsweg behandelt oder dem Stadtrat bzw. einem Ausschuss vorgelegt. Alle Stadtratsmitglieder haben Kontaktdaten, unter denen sie zu erreichen sind, auf der Homepage der Stadt Trostberg veröffentlicht. Auch in der kostenlosen Stadtbroschüre sind die Namen aller Stadtratsmitglieder, z.T. mit Adresse, veröffentlicht. Eine Kontaktaufnahme durch Bürgerinnen und Bürger ist somit problemlos möglich. Werden Kontaktdaten eines Stadtratsmitglieds bei der Stadtverwaltung angefragt, werden die öffentlich bekannt gegebenen Daten gerne auch weitergeben. Der Antrag auf Einrichtung einer Terminvermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Stadtratsmitgliedern bei der Stadtverwaltung wurde vom Stadtrat abgelehnt.
Stadtkämmerer Gois stellte dem Stadtrat die abgeschlossene Jahresrechnung 2022 vor. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rd. 33,9 Mio. Euro, der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rd. 8,1 Mio. Euro. Der Stadtrat nahm das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 und den Rechenschaftsbericht hierzu zur Kenntnis und verwies die Jahresrechnung 2022 zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Auch die Jahresrechnung 2022 der Rieger’schen Stiftung wurde dem Stadtrat vorgelegt und von diesem zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Rieger’sche Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 0,64 Euro und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rd. 1.250 Euro.
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Stadt Trostberg ist deshalb gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 672) zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen verpflichtet. Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Traunstein vom 23.01.2023 hat die Stadt Trostberg entsprechend der Einwohnerzahl 26 Vorschläge zu unterbreiten. Der Vorschlagsliste für Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wurde zugestimmt.
Kommunen sind verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen. Die digitale Langzeitarchivierung stellt derzeit die Verantwortlichen vor zusätzliche Herausforderungen. Die Bestellung einer eigenen professionellen Archivfachkraft für jede Kommune ist unwirtschaftlich und die Akquise einer geeigneten Fachkraft für nur wenige Wochenstunden nicht zu erreichen. Daher soll künftig eine gemeinsame Archivfachkraft die Kommunen bei der Erfüllung ihrer archivbezogenen Pflichtaufgaben unterstützen und beraten. Darüber hinaus soll es regelmäßige Schulungsangebote für die Archivverantwortlichen geben. Dies soll in Form einer interkommunalen Projektierung zwischen der Chiemgau GmbH und den interessierten Kommunen als Verbundpartnern geschehen. Bisher haben 23 Kommunen aus dem Landkreis ihr grundsätzliches Interesse am Aufbau eines Archivverbundes mit der Chiemgau GmbH (eine gemeinsame Tochtergesellschaft des Landkreises Traunstein sowie aller Kommunen des Landkreises) bekundet. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine vertragliche Vereinbarung über den Einsatz einer Fachkraft Archivierung zwischen der Chiemgau GmbH und den beteiligten Kommunen. Die Stadt Trostberg wird sich an der Archivkooperation mit der Chiemgau GmbH beteiligen, dies beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter