Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 471 der Gemarkung Lindach
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in der Sitzung vom 28.07.2025 den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Sondergebiet Landhandel Huber“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nrn. 471 der Gemarkung Lindach gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.09.2025 bis einschließlich 29.10.2025
öffentlich im Rathaus der Stadt Trostberg, 2. Stock, Fachbereich Planen und Bauen, ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (Anregungen oder Bedenken) vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.trostberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bekanntmachungen / Bauplanungsrecht“ veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht samt Anlagen. Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter behandelt
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.