Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BekV erlässt die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
unverändert
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.08.2025, K.20-940-240009 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichte Festsetzungen sind nicht enthalten.
Der Haushaltsplan liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.