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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Trostberg

für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art 65 Abs. 3 und Art. 26 GO i. V. mit § 1 der BekV erlässt die Stadt Trostberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§§ 2 – 4

unverändert

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Trostberg, 08.09.2025
Stadt Trostberg
Marianne Penn
Zweite Bürgermeisterin

II.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.08.2025, K.20-940-240009 keine Einwände erhoben, genehmigungspflichte Festsetzungen sind nicht enthalten.

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäss Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus in Trostberg, Hauptstr. 24, Zimmer Nr. 35, innerhalb der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Trostberg, 08.09.2025
Marianne Penn
Zweite Bürgermeisterin