BAUAUSSCHUSS vom 06.05.2024
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Neubau eines Waschplatzes mit Auffangwanne ohne Ablauf auf dem Grundstück Fl. Nr. 299/2 der Gemarkung Trostberg, Lüftenweg 6
- Neubau einer Heizungsanlage als Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 500 der Gemarkung Lindach, Benetsham 25
- Änderungsantrag (Tektur) für den Anbau eines Heizraumes mit Zuführbunker und Hackschnitzellager an die bestehende Lagerhalle, sowie Errichtung einer landwirtschaftlichen Werkstatt mit Traktorgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 34 der Gemarkung Heiligkreuz, Hofstett 1
- Überdachung des bestehenden Fahrsilos zur Nutzung als Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 703 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Rosenberg 1a
- Erneuerung mit Abbrucharbeiten der bestehenden Nebengebäude und des Dachstuhls. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 71/2 der Gemarkung Lindach, Schilling 3
- Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes zu zwei Wohneinheiten, sowie Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1392/11 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Johann-Namberger-Str. 19
- Errichtung einer Außentreppe und Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/2 der Gemarkung Heiligkreuz, Römerstraße 4
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt:
- Nutzungsänderung (ohne bauliche Veränderung) des Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung in eine vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2075/2 der Gemarkung Heiligkreuz, Söldenhofstraße 8
Standortkonzept zur Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Bauausschuss befasste sich in vorberatender Funktion mit dem Standortkonzept zur Ausweisung von Photovoltaik Freiflächenanlagen. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Köppel, Landschaftsarchitektur in Mühldorf erarbeitet und soll künftig zur objektiven Beurteilung von Vorschlägen für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen.
16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Solarpark Hochreit" der Stadt Traunreut, Behördenbeteiligung
Die Stadt Traunreut beteiligt die Stadt Trostberg als Nachbarkommune im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an den beiden o. g. Verfahren.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich, ebenso wie der Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes, auf das Plangebiet Hochreit.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde seitens der Stadt Trostberg keine Einwände erhoben.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/