Mit Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses vom 15.01.2020 wurde die 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Trostberger Feld“ beschlossen. Hintergrund war die geplante Errichtung einer Wohnanlage (plus Penthouse) mit bis zu drei Vollgeschossen, sowie einer Tiefgarage.
Nach weiteren Überlegungen zu einem alternativen Bebauungskonzept in Anlehnung an die geltende Bauleitplanung wurde der Bereich mit fünf Doppelhäusern überplant und im Vorbescheidsverfahren positiv durch die Baugenehmigungsbehörde beurteilt. Ein Änderungsverfahren ist damit nicht mehr notwendig – der Antrag wurde zurückgenommen.
Zur Sanierung des Daches, sowie der Fassadenrenovierung mit Austausch von sieben Fenstern auf der Westseite des Anwesens Schulstraße 14 wurde eine Zuwendung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg in Aussicht gestellt.
Mit den am 16.09.2025 bei Bürgermeister Karl Schleid abgegebenen Unterschriftenlisten beantragten die Vertreter des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Schwarzerberg“ die Durchführung eines Bürgerentscheides. „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Trostberg öffentlich und eindeutig gegen die geplante Trassenführung der B299 neu über den Schwarzerberg und das südliche Stadtgebiet positioniert und sich gegenüber den zuständigen Behörden aktiv dafür einsetzt, dass keine weiteren Schritte zur Realisierung dieser Variante unternommen werden?“, lautete die Fragestellung. Der Stadtrat muss nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung – GO – innerhalb eines Monats ab Einreichung des Antrags über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Beschluss fassen. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind in Art. 18a Abs. 2 bis 6 GO beschrieben. Die Vertreter des Bürgerbegehrens und deren Stellvertreter wurden korrekt benannt. Laut Art. 18a Abs. 6 GO beträgt die Mindestzahl an Unterschriften für ein Bürgerbegehren bei Gemeinden mit mehr als 10.000 bis einschließlich 20.000 Einwohnern 9 % der wahlberechtigten Gemeindebürger zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags. Am 16.09.2025 lag die Zahl der Wahlberechtigten laut Einwohnermelderegister bei 9.029. Die erforderliche Anzahl von 813 Unterschriften wurde unzweifelhaft erreicht. Bei Feststellung der Zulässigkeit ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen. Als Termin hierfür wurde der 30.11.2025 vorgeschlagen. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Stadt Trostberg.
Der Stadtrat stellte fest, dass der eingereichte Antrag zur Durchführung des Bürgerentscheids „Hände weg vom Schwarzerberg“ (= Bürgerbegehren) den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit zulässig ist. Der Bürgerentscheid wird am 30.11.2025 durchgeführt.
In der Sitzung vom 30.07.2025 wurde im Stadtrat der Berichtsentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und erläutert. Seither eingegangene Anregungen und Äußerungen beteiligter Akteure sowie aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder wurden entsprechend berücksichtigt. Die Inhalte der erarbeiteten Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Trostberg wurden durch die Vertreter des beauftragten Planungsbüros nochmals dargestellt. Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sind Kommunen mit 100.000 oder weniger Einwohnern bis zum Ablauf des 30.06.2028 verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Die Stadt Trostberg kommt dieser Verpflichtung mit dem vorliegenden Konzept nach und schafft die Grundlagen für eine zukünftig CO2-neutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet.
Mit dem vorgestellten Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Trostberg bestand Einverständnis. Der Wärmeplan wurde nach § 23 Abs. 3 WPG vom Stadtrat beschlossen und wird demnächst auf unserer Homepage unter www.trostberg.de veröffentlicht.
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich Neustadl im Mai 2025, erfolgte nun die nochmalige Verfahrensbeteiligung, in der weiterhin keine Belange der Stadt Trostberg tangiert werden.
Die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gatterer“ umfasst eine Nachverdichtung mit zwei Einfamilienhäusern und drei Gebäuden mit gemischten Wohnungsgrößen. Auch hier werden keine Einwände erhoben.
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der vhs Trostberg e.V., Herr Kleinknecht, erstattete den gemäß der Zielvereinbarung vorgesehenen Kosten- und Leistungsbericht für das laufende Jahr 2025. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einnahmen der VHS zum Stand 20.09.2025 stabil. Die größten Einnahmen im Kursbetrieb wurden durch den Bereich Sprachen, insbesondere die Integrationskurse erzielt; der größte Ausgabenposten sind Personalkosten. Neben der Förderung durch den Freistaat Bayern (rd. 52.000 €) bezieht die VHS eine konstante Finanzierung von der Stadt Trostberg (56.500 € jährlich) und den Partnergemeinden Altenmarkt, Engelsberg, Kienberg, Obing, Palling, Pittenhart, Schnaitsee, Tacherting und Tittmoning (gesamt rd. 21.500 € jährlich). Hierfür bedankte sich Hr. Kleinknecht bei den Kommunen.
Die VHS Trostberg bietet ein vielfältiges Kursangebot für Jung und Alt sowie interessante, z.T. kostenlose Vorträge. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/