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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 12/2023
Das Rathaus
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VerkehrssicherungspflichtGefahrenstellen durch Anpflanzungen

Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass alle Grundstückseigentümer/-innen im Stadtgebiet auf die bestehende Verpflichtung hin, die an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzenden Gehölze (Bäume, Hecken, Sträucher) rechtzeitig und ausreichend zurückzuschneiden.

Die Anpflanzungen müssen so weit entfernt werden, dass die Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen, der Lichtraum entlang und über Straßen bzw. Geh- und Radwegen sowie das Sichtfeld an Einmündungen und Kreuzungen vom angrenzenden Bewuchs freigehalten werden. Die Höhe des erforderlichen Lichtraums bei Geh- und Radwegen beträgt 2,50 m, bei Straßen hingegen 4,50 m. In Sichtdreiecken von Straßenkreuzungen und -einmündungen darf die Bepflanzung eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten. Dank der günstigen Wetterverhältnisse ist mit einem starken Wachstum zu rechnen und die Anpflanzungen sind deshalb mehrmalig zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Auf das nachfolgende Schaubild wird hingewiesen.

Wir weisen ferner darauf hin, dass auch eine Überprüfung des Baumbestandes notwendig sein kann. Oftmals gehen von größeren Bäumen Gefahren (vor allem bei Stürmen) sowohl für das eigene als auch auf angrenzende Grundstücke bzw. den öffentlichen Verkehrsraum aus. Ein rechtzeitiger Rückschnitt oder eine Verjüngung kann Schäden vorbeugen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger mitzuhelfen, die Sicherheit im Verkehr zu erhalten und Unfälle zu vermeiden. Aus einer Missachtung dieser Verkehrssicherungspflicht können unter Umständen erhebliche Haftungsansprüche entstehen.