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Stadtblatt Trostberg an der Alz
Ausgabe 12/2024
Informationen der Stadtwerke Trostberg
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Informationen der Stadtwerke Trostberg

Derzeit gehen wieder verstärkt betrügerische Unternehmen auf Kundenfang und rufen ohne vorherige Zustimmung gezielt Bürger der Stadt Trostberg an, um den Kunden Stromlieferverträge unterzujubeln oder Vertreter kommen direkt zu Ihnen an die Haustüre.

Besonders dreist versuchen es Drückerkolonnen des Unternehmens Mission Energy. Geben Sie unter keinen Umständen Ihre Zählernummer und den Zählerstand preis, da dies zusammen mit Ihrem Namen und der Adresse ausreicht, um einen Wechselprozess einzuleiten. Einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht muss Ihr bisheriger Anbieter nicht einfordern.

Antworten Sie auf keinen Fall auf folgende E-Mails:

Sehr geehrte XXXXX,

Sie erhalten diese Nachricht von Mission Energy mit der Bitte um Unterzeichnung Ihres Wechselauftrages.

Klicken Sie auf den untenstehenden Link

  1. Sie können Ihren Wechselauftrag zur SWK einsehen
  2. Sie unterzeichnen den Auftrag an den entsprechenden Stellen einfach am Smartphone, Tablet oder PC mit der Maus
  3. Durch einen Klick auf den Button (Abschließen) senden Sie den Auftrag zur weiteren Bearbeitung ab
  4. Sie erhalten eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen in einer Zusammenfassung

zum Wechselauftrag

Wenn Sie überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters erhalten, wurde der Wechsel bereits vollzogen, ohne dass Sie es mitbekommen haben. Dieses Vorgehen ist nicht legal und wurde in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt.

Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Häufig kommt das Begrüßungsschreiben jedoch erst nach Ablauf von 14 Tagen nach dem vermeintlichen Auftragsabschluss, sodass ein Widerruf nur noch in Ausnahmefällen möglich ist, nämlich dann, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht bei Auftragserteilung nicht informiert wurden. Widerrufen Sie einen ungewollten Stromliefervertrag schriftlich per Einschreiben. Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren.

Werbeanrufe, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind übrigens nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese sogenannten „cold calls“ vor und verhängte schon mehrfach Bußgelder. Melden Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur.