Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Trostberg folgende Aufhebungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Trostberg vom 30.12.1994, zuletzt geändert mit Satzung vom 18.12.1998, wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft.