Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Trostberg folgende Aufhebungssatzung:
Die Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Trostberg vom 25.04.1991 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft.