Defizitausgleich Haushaltsjahr 2024 - AWO Kinderhort Trostberg, KiTa AlzStadtKinder und Tatütata
Die Vereinbarungen zwischen dem AWO-Kreisverband und der Stadt Trostberg sieht eine Defizitübernahme von 80 v.H. durch die Stadt Trostberg für die o.g. Einrichtungen vor. Der Stadtrat nahm die Abrechnungen für 2024 zur Kenntnis. Gemäß der Vereinbarung wurde vom Stadtrat die Übernahme von 91.475,36 Euro für den Kinderhort und von 47.501,02 Euro für die KiTa AlzStadtKinder beschlossen. Für die KiTa Tatütata war kein Defizit zu verzeichnen.
Änderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Trostberg mit Wirkung vom 01.01.2026
Mit Beschluss HFA2024003 vom 21.01.2024 i.V.m. Beschluss STR2024003 vom 31.01.2024 wurden die Kindergarten- und Krippengebühren zuletzt mit Wirkung vom 01.09.2024 erhöht. Nach einem Beschluss des Caritasverbandes sollen im Caritasverband für die Diözese Passau e.V. die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2025/26 zum 01.01.2026 erhöht werden. Damit soll das Ergebnis der aktuellen Tarifentwicklungen auf die Elternbeiträge umgesetzt werden. Die Gebühren staffeln sich entsprechend der Buchungszeiten stundenweise. Gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) muss die Staffelung zwischen den einzelnen Buchzeitkategorien mindestens zehn Prozent des für die niedrigste Kategorie angesetzten Beitrags entsprechen. In der Kindergartenträgersitzung am 14.10.2025 wurde die Gebührenerhöhung mit den Trägern aller Einrichtungen im Stadtgebiet abgestimmt, sodass der Beitrag in allen Einrichtungen weiterhin gleich bleibt. Der Stadtrat stimmte der Änderung der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Trostberg mit Wirkung vom 01.01.2026 zu. (vgl. Satzung unter Amtliche Bekanntmachungen in diesem Stadtblatt)
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung sowie die Aufhebungen der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Traunstein hat auf die Nichtigkeit von Beitrags- und Gebührensatzungen zu Wasserabgabe- bzw. Entwässerungssatzungen hingewiesen. Hintergrund ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 18.06.2024, in dem unter anderem die nicht vorhandene Flächenbegrenzung für übergroße, unbebaute Grundstücke thematisiert wird. Wie aus der Nachricht des Landratsamtes weiter hervorgeht, ist die Stadt Trostberg im Bereich der Wasserabgabe, sowie der Entwässerung betroffen. Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Trostberg sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung werden aufgehoben (diese Aufgaben sind seit 2001 an die Stadtwerke Trostberg übertragen und die Satzungen finden ohnehin seither keine Anwendung mehr). Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Trostberg wird aufgehoben und rückwirkend zum 01.01.2025 neu erlassen. (vgl. Satzung unter Amtliche Bekanntmachungen in diesem Stadtblatt).
Folgefinanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH ab 2026
Die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH endet zum Jahresende 2025, die Planungen für das kommende Jahr 2026 und die Folgejahre stehen an. Die Höhe der jährlichen finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden ermittelt sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen des vorletzten Tourismusjahres. Der Umlagebetrag für die Städte und Gemeinden beträgt 0,15 Euro zzgl. USt. pro Übernachtung (bisher 0,125 Euro zzgl. USt. pro Übernachtung), das bedeutet 2.938,20 EUR netto für die Stadt Trostberg. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, die vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH zu unterzeichnen.
Zu folgenden Bauanträgen, Vorbescheidsverfahren und weiteren Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
| • | Teilung einer Wohneinheit in zwei Wohneinheiten, Vergrößerung der beiden entstehenden Wohneinheiten durch einen Anbau sowie Umbau im Bestand, Errichtung von einem Stellplatz, einem Carport, einer Doppelgarage und einer gewerblichen Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 1311/7 der Gemarkung Trostberg, Bleicherpfad 21 |
| • | Teilabbruch und Ersatzbau des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 768 der Gemarkung Oberfeldkirchen, Nunbichl 1 |
| • | Errichtung einer weiteren Wohneinheit mit Anbau einer Aussentreppe sowie Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 15/10 der Gemarkung Heiligkreuz, Angerweg 20 |
| • | Anbau eines Deckzentrums an den bestehenden Zuchtschweinestall für 24 Zuchtschweine auf dem Grundstück Fl.-Nr. 122/ der Gemarkung Heiligkreuz, Gumpertsham 4 |
| • | Der Beschlussvorschlag zum Rückbau eines Sichtschutzzauns auf dem Grundstück Fl. Nr. 1231/6 der Gemarkung Trostberg, Herzog-Otto-Straße 55 wurde vom Bauausschuss bei Stimmengleichheit abgelehnt |
| • | Vorbescheidsantrag - Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Garagen und Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 2024/15 der Gemarkung Heiligkreuz, Förgenthalstraße 20 |
Über folgende Anträge aus dem Kommunalen Förderprogramm wurde beraten:
• | Für die Erneuerung des Farbanstrichs an der Fassade für das Anwesens Marienplatz 7 wurde eine Zuwendung nach dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Trostberg in Aussicht gestellt. |
Im Stadtblatt wird auszugsweise aus den Sitzungen berichtet. Die Niederschriften der öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter https://stadt-trostberg.ris-portal.de/