Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB;
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trostberg für die Grundstücke
Fl. Nrn. 308 und 325 der Gemarkung Oberfeldkirchen (Tinning) sowie Fl.Nrn. 266 und 295/Teil der Gemarkung Heiligkreuz (Bergham)
Der Stadtrat der Stadt Trostberg hat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossen, den Änderungsentwurf zu billigen und für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
Der Änderungsentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2024 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01.07.2024 bis einschließlich 01.08.2024
öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus, Fachbereich Planen und Bauen, 2. Stock, aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anmerkungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterlagen werden auch unter www.stadt-trostberg.de veröffentlicht.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
| - | Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Schutzgut Mensch, Natur, Landschaft, Lärmschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Wasserversorgung, Oberflächengewässer, Grundwasser und Altlasten |
Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter behandelt.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.